Wie ist die Bemessungsgrundlage freiwillige gesetzliche Krankenversicherung im Trennungsjahr?
Ich bin privat krankenversichert und meine Frau freiwillig gesetzlich Krankenversichert, da sie keine eigenen Einkünfte hat. Wir sind aktuelle im Trennungsjahr. Nun meine Frage? Nach welcher Bemessungsgrundlage werden ihre Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung berechnet. Meine Einkünfte oder die Unterhaltszahlungen die sie aktuelle erhält?
1 Antwort
Hallo,
wenn ein nicht-berufstätiger Ehegatte in der GKV und der andere Ehegatte in der PKV ist, werden in der Ehegatteneinstufung für die Beitragsberechnung des GKV-Mitgliedes auch die Bruttoeinnahmen des PKV-Ehegatten herangezogen. Dies gilt, solange ein gemeinsamer Haushalt besteht.
Ab Folgetag werden nur noch die Einnahmen des GKV-Mitgliedes herangezogen (inkl. Unterhaltszahlungen), ggf. gilt die Mindesteinnahme von 992 Euro brutto monatlich. Die Krankenkasse benötigt nachvollziehbare Nachweise über den Beginn der getrennten Haushalte.
Grundlage: § 240 SGB V (letzter Absatz -> bei gemeinsamen Haushalt)
Gruß
RHW
Haben Sie eventuell noch einen Link zu dem Passus gemeinsamer Haushalt? Aktuelle verweigert die Barmer hier eine Neuberechnung.