Kleinunternehmer + Minijob wie Krankenversichert?
Angenommen ich bin ü25, habe ein Kleinunternehmen (17,500€ Grenze) und verdiene über den Daumen 1000€ im Monat, dann bin ich aber zusätzlich noch angestellt bei einem Minijob für 450€ im Monat, wie berechnet sich nun mein Krankenkassenbeitrag?
Wird der prozentual einfach von allem abgezogen, oder nur vom Kleinunternehmer Verdienst oder vom nur vom Verdienst durch die Anstellung des Minijobs?
3 Antworten
17,500€ Grenze
Sowas gibt es nicht.
wie berechnet sich nun mein Krankenkassenbeitrag?
Im ersten Jahr anhand deiner Schätzung. Führt hinten raus eben zu Nachzahlung oder Erstattung. Wenn du nicht aktiv wirst, muss die Kasse Höchstbetrag ansetzen (ca. 900,- € pro Monat). In dem Folgejahren anhand des Einkommensteuberscheids des Vorjahres. Steht der Minijob nicht drin weil pauschal versteuert, so musst du ihn dennoch melden.
Du bist freiwillig gesetzlich versichert, heißt du zahlst deinen Beitraga auf Alle Einkünfte:
- Gewinn vom Gewerbe
- Lohn vom Minijob
Beitragssätze sind
- 14% KV (ohne Anspruch auf Krankengeld, du solltest eine private KTG-Versicherung abschließen).
- kassenabh. Zusatzbeitrag (meist so 1,2 oder 1,3%)
- 3,05% (zzlg. 0,35% wenn über 23 und kinderlos) für die Pflegeversicherung.
Es gilt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 1/3 der Bezugsgröße.
Kleingewerbetreibende, die ihr Unternehmen als Haupterwerb ausüben, sind selbstständig und damit versicherungsfrei. Sie müssen sich nicht gesetzlich versichern, sondern können eine private Krankenversicherung abschließen.
Da Sie als Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, wird in der Krankenversicherung der Beitragssatz von 14,9 % herangezogen. In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres 2,3 % und bei Eltern 2,05 %.
- 14,0% ist der allg. Beitragssatz ohne KG-Anspruch
- Kinderlosenzuschlag sind 0,35% nicht 0,25%.
Du bist als selbstständiger Krankenversicht, entsprechend berechnen sich die Beiträge aus den Einnahmen als Unternehmer.
Bei der "freiwilligen" Versicherung zählen auch andere Einkünfte mit, z. B. Kapitaleinkünfte oder Mieteinkünfte, aber m.E. Minijobs tatsächlich nicht.