Hallo,

meine Vater (67 seit 40 jahren erwerbstätig in D und seit 2015 Renter in D und TR-Rente durch Einmalzahlung) lebt mit meiner Mutter größten Teils in der Türkei. Aufenthaltsdauer ca. 9-10 Monate Türkei und 1 - 2 Monate in Deutschland. Bis jetzt ging es mit der AuslandKV. Seit meinem letzten Gespräch mit der AOK bin ich extrem verwirrt. Die sagen das die AuslandKV nur für einen Zeitraum für max 6 Monate in einem Jahr gilt. Die Jahre davor war es aber kein Problem einen AuslandsKV für 2 x 6 Monate zu bekommen. Zusätzlich wurde gesagt, das wenn er in beiden Ländern eine Rente bekommt, sich für eine Gesetzliche KV entscheiden muss. Das gleiche wurde auch von der Versicherung in der Türkei gesagt.

Zudem kommt noch das viele im Bekanntenkreis, Renter in D und TR, in D und TR versichert sind. Wie geht das??? Gibt es bei denen einen Verfahrensfehler?

Da ich (30, ledig) in Deutschland lebe und nicht irgendwann vorhabe auszuwandern, gibt es die Möglichkeit meine Eltern über mich versichern zu lassen?

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen weil ich echt verwirrt bin.

Gruß EM