Minijob und Kapitalerträge - Familienversicherung?

3 Antworten

Bei einem Minijob allein darf man 520 € Einkünfte/Monat haben und bleibt familienversichert. Weitere beitragspflichtige Einkünfte darf man dann aber nicht haben, Du wärst also nicht mehr familienversichert.

S. auch hier:

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-arbeitnehmer/besondere-beschaeftigungsarten/geringfuegig-beschaeftigt/minijob-familienversicherung-2005522?tkcm=ab

Bei anderen Einkunftsarten liegt die Einkunftsgrenze bei 485 €.

Was zählt zum Gesamteinkommen?

Dazu gehören unter anderem

  • Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld),
  • Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
  • Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
  • steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.

Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/entlastung-fuer-familien/versichert-als-familie-in-der-familienversicherung/einkommensgrenze-familienversicherung-2005696?tkcm=ab


Z310F 
Beitragsersteller
 19.11.2023, 12:09

Googeln kann ich auch... Trotzdem beantwortet das meine Frage nicht. Du musst es für einen absoluten Noob erklären, ich blick da echt nicht durch sorry

Andri123  19.11.2023, 12:56
@Z310F

Zinserträge zählen als Einkommen, aber vermutlich nur insofern sie über den Sparerfreibetrag von 1.000 p.a. hinausgehen. Da liegst Du aber drüber.

Zählt der Minijob in die Einkommensgrenze von 485€ mit rein?

Nein


Eifelia  19.11.2023, 14:35

Doch. Jedenfalls insoweit, als man nicht einen Minijob mit 520 € plus noch weitere Einkünfte haben darf, wenn man in der FV bleiben will.