Minijob und Kapitalerträge - Familienversicherung?
Fiktives Beispiel
Kapitalerträge (Zinsen): 280€/Mo.
Minijob beim Rewe um die Ecke an der Kasse: max. 520€/Mo.
Bin ich dann noch familienversichert?
Zählt der Minijob in die Einkommensgrenze von 485€ mit rein?
Freundliche Grüße
Cedric
3 Antworten
Bei einem Minijob allein darf man 520 € Einkünfte/Monat haben und bleibt familienversichert. Weitere beitragspflichtige Einkünfte darf man dann aber nicht haben, Du wärst also nicht mehr familienversichert.
S. auch hier:
Bei anderen Einkunftsarten liegt die Einkunftsgrenze bei 485 €.
Dazu gehören unter anderem
- Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld),
- Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
- Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
- steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Zählt der Minijob in die Einkommensgrenze von 485€ mit rein?
Nein
Doch. Jedenfalls insoweit, als man nicht einen Minijob mit 520 € plus noch weitere Einkünfte haben darf, wenn man in der FV bleiben will.
Googeln kann ich auch... Trotzdem beantwortet das meine Frage nicht. Du musst es für einen absoluten Noob erklären, ich blick da echt nicht durch sorry