Ich bin alleiniger Geschäftsführer einer GmbH kann ich im Nebenjob als Angestellter in die GKV?
Ich bin alleiniger Geschäftsführer in einer GmbH (ohne Angestellten), zur Zeit Beihilfeberechtigt über meinen Ehegatten. Bislang habe ich mir 1400 Euro als Lohn aus der GmbH ausgezahlt. Nun ist mein Kunde weggebrochen, sodass ich mir in Zukunft kein Gehalt mehr auszahlen möchte und habe ein Angebot im Angestelltenverhältnis für 15 Std wöchentlich in einem anderen Betrieb (gleicher Aufgabenbereich) zu arbeiten. Diese würden mich dann normal bei der GKV anmelden und ich eine Anwartschaft für meine PV(+Beihilfe) zahlen um ggf. bei einem Neukundenfund wieder voll für die GmbH zuständig zu sein. Der an mir interessierte Betrieb weiß von den Umständen sofern ich einen neuen Kunden gefunden habe wieder auszusteigen. Ist es möglich, dass ein alleiniger Geschäftsführer im nebenberuflich ausgeübten Job gesetzlich krankenversichert ist.
2 Antworten
Ist es möglich, dass ein alleiniger Geschäftsführer im nebenberuflich ausgeübten Job gesetzlich krankenversichert ist.
Wenn Dein Hauptkunde weggebrochen ist und die GmbH Dich nicht mehr bezahlen kann, bezweifele ich, dass die Tätigkeit als Geschäftsführer noch Deine Haupttätigkeit ist.
Du musst mit Deiner GmbH eine Vereinbarung treffen, dass Du, solange der Auftragsmangel beteht, die Tätigkeit als Geschäftsführer ohne Vergütung (Alternativ mit einer Mindestvergütung von z. B. 300,- Euro) fortführst und Dir die GmbH die Genehmigung erteilt bei einem anderen Unternehmen eine Anstellung anzunehmen.
Dann nimmst Du die Stelle an und wirst ganz normal angemeldet.
Das Ganze funktioniertaber nur dann, wenn er unter 55 Jahre ist; ansonsten bleibt ihm nur die PKV im Basistarif.