Ich war im Juni im Krankenhaus und das hat die Rechnung direkt an meine PKV geschickt, die das auch gezahlt hat.
Auf Nachfrage hat sich herausgestellt, dass die nun nicht die Selbstbeteiligung von mir abfordert, sondern meine Einreichungen gegenrechnet und im März des nächsten Jahres den durch die Einreichungen nicht erreichten Teil der Selbstbeteiligung von mir nachfordert.
Mit den noch kommenden Liquidationen und Rechnungen werde ich die Selbstbeteiligung voraussichtlich nicht erreichen.
Kann ich nun den Anteil der Krankenhauskosten, den die PKV erst im nächsten Jahr nachfordert, nicht mehr für dieses Jahr einsetzen? Das wäre unglücklich und ich müsste die PKV dazu bringen noch in diesem Jahr diese Nachforderung zu stellen.
In diesem Jahr ist mein Einkommen relativ gering, so dass der anrechenbare Eigenanteil ein gutes Stück unter der Selbstbeteiligung liegt. Im nächsten Jahr werden mir die Teil-Ausgaben nichts bringen.
In der Vergangenheit hatte ich gelegentlich diese Möglichkeit, wenn auch mit geringeren Auswirkungen. Die damals noch mit eingereichten Liquidationen wurden akzeptiert, obwohl erst im Folgejahr erstellt und bezahlt.