Wird monatlicher Gewinn vom Jahr heruntergerechnet?
Hallo! Ich bin 18 Jahre alt und habe ein Kleingewerbe angemeldet, um Kunstdrucke von mir zu verkaufen. Das läuft bisher besser als ich dachte, sodass ich mich bei meiner Krankenkasse informiert habe, wie viel ich verdienen darf, um weiter familienversichert zu bleiben. 485€ darf ich monatlich Gewinn machen.
Meine Frage ist, ob das dann vom Jahr heruntergerechnet wird. Also darf ich in Monat 1 0€ Gewinn und in Monat 2 800€ Gewinn machen? Meine Ausgaben sind natürlich auch relativ unregelmäßig und natürlich nicht in jedem Monat gleich. Deswegen bin ich mir unsicher, wie da gerechnet wird.
Vielen Dank für die Hilfe schonmal!
4 Antworten
Normalerweise gibst DU den zu erwartenen Umsatz/Gewinn an.
Und wenn ein Geschäftsjahr abgeschlossen ist, bist Du verpflichtet, denn Steuerbescheid des abgelaufenen Jahres der KK zuzusenden.
Und die KK teilt dann den dort ausgewiesenen Betrag durch 12, logisch!
Hallo 073303,
Ja ich gehe davon aus, dass es durchschnittlich gilt. Wenn Du im Juni gegründet hast, darfst Du im Juli auch 6*485 = 2.910 EUR verdienen wenn die anderen 5 Monate = 0 sind. 😉🙏
485€ darf ich monatlich Gewinn machen.
505,- €.
Nicht alte Quellen konsultieren, die Grenzen werden fast jedes Jahr angepasst.
Meine Frage ist, ob das dann vom Jahr heruntergerechnet wird. Also darf ich in Monat 1 0€ Gewinn und in Monat 2 800€ Gewinn machen?
Der Gewinn im steuerlichen Sinne ist eines Jahresgröße und wird i.d.R. für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12. ermittelt durch die Einnahmen-Überschussrechnung.
Das sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die auf deinem Einkommensteuerbescheid auftauchen und diesen musst du der Kasse zusenden.
Bleibt der Wert / 12 Monate (oder weniger bei unterjährigem Beginn) < 505,- € bleibt die FamV erhalten.
der monatliche Gewinn ist Dein Jahresgewinn geteilt durch 12.
Im ersten Jahrab Start der Tätigkeit, wobei das nicht zwingend der Tag ist, den Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben hast.
Deine Tätigkeit hat schon damit begonnen, wo Du z. B. die Angebote für den Druck der Kunstdrucke angefordert hast, oder die Einrichtugn des Onlineshops.
Würdest Du also im März 24 den Entschluss gefasst haben tätig zu werden, ist der Gewinn 2024 durch 10 zu teilen.
Für die Vorausschau kannst Du natürlich sehr vorsichtig kalkulieren.
Schließlich musst Du ja auch noch üben alle Kosten zu sammeln, die Du abzeihen kannst. 1/2 Internet, 1/2 Telefon, Material usw. usw. usw.
Alles abzugsfähige Betriebsausgabe.