Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich eines Ferienjobs bei Daimler, wo ich seit 19.07.21 beschäftigt bin. Der Vertrag ist befristet bis zum 25.09.21. Ich bin eingeschriebener Student.

Ich habe dieses Jahr bereits vom 01.01 bis zum 31.03. 3 Tage pro Woche eine kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt, welche ab dem 01.04 in eine Werksstudententätigkeit geändert wurde und wo ich bis zum 28.06 tätig war. In beiden Zeiträumen arbeitete ich jeweils 30 Tage.

Nun hab ich meine Entgeltabrechnung von Daimler bekommen und muss feststellen, dass ich voll sozialversicherungspflichtig angemeldet wurde und nicht als kurzfristige Beschäftigung. Auf Nachfrage wurde mir gesagt dass man mich nicht als kurzfristig Beschäftigt einstellen kann, da ich über die 70 Tage Grenze gelangen würde, da ich bei Daimler weitere 50 Tage arbeiten würde und somit bei 110 Tagen landen würde. Dass für 2021 aufgrund von Corona die Grenze bei 102 Tagen liegen ist ihnen nicht bekannt.

Die Frage die sich mir nun stellt ist folgende: zählen die 30 Tage Werksstudententätigkeit zu diesen 102 möglichen Tagen kurzfristiger Beschäftigung dazu, und falls nein, wie ich erreichen kann dass Daimler mich als kurzfristig beschäftigt meldet.

Vielen Dank