Werkstudent + selbstständig Tätigkeit, Studentenstatus?

2 Antworten

Hallo,

ich sehe da keinen Grund für Panik. Zum einen hast Du Dich vorher vergewissert, zum anderen ist die Gefahr, dass da rückwirkend jemand umgräbt, gering.

Und schlimmstenfalls muss der Arbeitgeber rückwirkend KV-Beiträge April - Juli nachzahlen, Dein Anteil wird mit dem Studentenbeitrag verrechnet, d.h. finanziell ist das eher geringfügig.

Aberkennung des Studentenstatus ist ein irreführend großes Wort, außer dem Arbeitgeberbeitrag passiert da gar nichts.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tja, manchmal meckert man über fehlende Sachverhalte und ein anderes mal über zu lange Texte.

Mir war das jetzt zu lang, zumal sich die Frage evtl. auch ohne die schwerlich zu sortierenden Details beantworten ließe. Ich hab es aber nicht ganz durchgelesen, sorry.


Nanex 
Beitragsersteller
 22.01.2019, 00:20

Vielen dank, ich würde mich dennoch über hilfreiche beitrage freuen. Wenn es irgendwo im Text Verständnis Schwierigkeiten gibt, werde ich diese gerne aufklären. ich Muss nur wissen wo :)