Gewerbe rückwirkend abmelden -> KrankenkassenBeiträge?

2 Antworten

Servus,

wenn du dein Gewerbe rückwirkend abmeldest und in diesem Zeitraum tatsächlich keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hast, kannst du dich auch rückwirkend wieder familienversichern lassen. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, dir die zu viel gezahlten Beiträge für die Selbstversicherung von deiner Krankenkasse erstatten zu lassen.

Wichtig ist, dass du dies mit deiner Krankenkasse abklärst und die rückwirkende Abmeldung des Gewerbes sowie die Aufnahme in die Familienversicherung nachweisen kannst. Dann solltest du für die Monate, in denen du zu Unrecht selbst versichert warst, eine Rückerstattung erhalten.

Zitat:

Kann man sich rückwirkend familienversichern lassen?

"Ja. Der Anspruch auf eine Familienversicherung besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen - also auch rückwirkend."

Quelle: HKK Krankenversicherung

Woher ich das weiß:Recherche

Das wäre aus meiner Sicht eine reine Kulanzregelung.

Ein Anspruch besteht nicht. Beenden der Tätigkeit udn der Krankenkasse melden, wäre richtig gewesen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

FinanzWeitblick  11.08.2024, 09:40

Rückwirkend auch möglich, HKK Krankenverischerung:

Kann man sich rückwirkend familienversichern lassen?

"Ja. Der Anspruch auf eine Familienversicherung besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen - also auch rückwirkend."