Gewerbe rückwirkend abmelden -> KrankenkassenBeiträge?
Hey hey,
ich habe eine Frage. Ich kann ja mein Gewerbe rückwirkend abmelden, sofern ich in diesem Zeitraum keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt habe.
In der Zeit, wo ich gewerblich tätig war, bin ich aus der Familienversicherung geflogen und musste mich selbst versichern (220€ im Monat).
Ich qualifiziere mich jetzt immer noch für die Familienversicherung (bin Schüler, 18 Jahre).
Nun meine Frage: Wenn ich mein Gewerbe rückwirkend abmelde und ich mich rückwirkend in die Familienversicherung anmelde, bekomme ich eine Rückerstattung von meinen Beträgen der Krankenkasse, die ich gezahlt habe, als ich mich selbst versichert habe, aber keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt habe?
2 Antworten
Servus,
wenn du dein Gewerbe rückwirkend abmeldest und in diesem Zeitraum tatsächlich keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hast, kannst du dich auch rückwirkend wieder familienversichern lassen. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, dir die zu viel gezahlten Beiträge für die Selbstversicherung von deiner Krankenkasse erstatten zu lassen.
Wichtig ist, dass du dies mit deiner Krankenkasse abklärst und die rückwirkende Abmeldung des Gewerbes sowie die Aufnahme in die Familienversicherung nachweisen kannst. Dann solltest du für die Monate, in denen du zu Unrecht selbst versichert warst, eine Rückerstattung erhalten.
Zitat:
Kann man sich rückwirkend familienversichern lassen?
"Ja. Der Anspruch auf eine Familienversicherung besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen - also auch rückwirkend."
Quelle: HKK Krankenversicherung
Das wäre aus meiner Sicht eine reine Kulanzregelung.
Ein Anspruch besteht nicht. Beenden der Tätigkeit udn der Krankenkasse melden, wäre richtig gewesen.
Rückwirkend auch möglich, HKK Krankenverischerung:
Kann man sich rückwirkend familienversichern lassen?
"Ja. Der Anspruch auf eine Familienversicherung besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen - also auch rückwirkend."