Erstattungen von Zusatzversicherungen?

Eifelia  23.09.2024, 14:38

Was ist der Hintergrund dieser Frage? Hilfestellung zur Steuerhinterziehung gibt es hier nicht.

Frabu 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:54

Es geht nicht um beabsichtigte Steuerhinterziehung. Ich wollte mich nur informieren, was von wem an das Finanzamt gemeldet wird, wie z.B. Renteneinkünfte, Versicherungsbeitr. usw

4 Antworten

Diese sind regelmäßig nicht steuerbar.

Ist der Hintergrund der Frage die Ansetzung als außergewöhnliche Belastung in deiner Einkommensteuererklärung?

Bei der Ansetzung dieser sind die Kostenerstattungen der PKV natürlich zu berücksichtigen, du darfst dich an einer Leistung einer Krankenversicherung nicht bereichern (§ 200 VVG).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Unabhängig von der Frage, ob man Steuerhinterziehung vielleicht mal versuchen sollte (natürlich nicht), werfe ich doch mal die Frage ein:

Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung sind i.d.R. nicht steuerlich absetzbar, da zumeist der Höchstbetrag durch übliche Sozialabgaben bereits erreicht wurde.

Die Erstattung eben jener privaten Versicherung mindert dann aber die selbst erbrachten Leistungen. Obwohl ja die Versicherungsleistungen eigentlich selbst verursacht wurden.

Angenommen ich zahle 3 Jahre monatlich 30,-€ und bekomme dann einen Zuschuss von 1.000,-€. Dann habe ich steuerneutral 1.080 bezahlt, und bekomme steuerschädlich 1.000,-. Das passt doch nicht.


Frabu 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 10:44

Danke Andri123, so seh ich das auch. Theoretisch wären die Beiträge Werbungskosten für die Erstattungen, nur werden die nicht im gleichen Jahr erbracht. LG von Frabu

Kevin1905  26.09.2024, 08:46
@Frabu

Werbungskosten haben immer einen Bezug zur Einkünfteerzielung bei einer Überschusseinkunftsart. Der Vergleich ist hier also nicht so toll gewählt.

Solltest Du darüber nachdenken, die Kosten vom Zahnarzt ohne die Erstattung vom Versicherer über die Steuererklärung einzureichen, nennt sich das

Steuerbetrug!

Und selbst wenn das zunächst nicht gemeldet werden sollte, auch bei den Versicherungen gibt es Betriebsprüfungen. Und manchmal führen die dazu, dass quergeprüft wird.

Spätestens dann bist Du dran.

Ob sie das melden oder nicht, das kann dir egal sein.
Denn bei der Steuererklärung musst DU das angeben.