Student: Krankenversicherung und Lehrauftrag?
Hallo,
Ich bin Student an einer Hochschule und noch über meinen Vater privat mitversichert (daher von der Verischerungspflicht befreit). Nun wurden mir von der Hochschule zwei Lehraufträge zu je 20€ pro Stunde für jeweils 4 Stunden pro Woche angeboten. Diese laufen auf Honorarbasis und gelten für ein Semester, effektiv sind es ca. 3 Monate. Da ich allerdings nicht selbst versichert bin, stellt sich mir allerdings nun die Frage, ob ich die Aufträge (oder zumindest einen davon) annehmen könnte, ohne dabei meine aktuelle Versicherung zu verlieren und in eine eigene Versicherung zu müssen? Ich habe sowohl mit der privaten als auch mit einer gesetzlichen Kasse schon fleißig telefoniert, leider kann mir keiner eine hilfreiche Auskunft geben. Alles, was ich erfahren konnte, ist dass ich theoretisch nach Auskunft der privaten Kasse bis zu 455€ monatlich (im Durchschnitt über das Jahr gesehen) verdienen dürfte, jedoch wurde durch die gesetzliche Kasse eine andere Auskunft gegeben und ich weiß auch nicht, ob dies ebenso bei Aufträgen auf Hononarbasis gilt. Kann mir jemand weiter helfen?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Hallo,
mit der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Einkommensgrenzen haben Sie rein gar nichts zu tun. Eine Versicherungspflicht wird durch eine freiberufliche Tätigkeit nicht ausgelöst.
Unwahrscheinlich, wenn auch nicht völlig ausgeschlossen, ist, dass die private KV in ihrem Tarif eine Einkommensgrenze festgelegt hat. Da hilft nur der Blick in die eigenen AVB. Handelt es sich um einen Studenten- oder Ausbildungstarif, wäre das möglich. Der von Ihnen benutzte Begriff Mitversicherung erweckt aber eher den Eindruck, dass es sich um einen normalen KV-Volltarif oder Beihilfetarif handelt. Und da wäre eine solche Begrenzung m.E. ausgeschlossen.
Sollten noch Beihilfeansprüche über den Vater bestehen (sonst macht eine Befreiung i.d.R. wirtschaftlich keinen Sinn), wäre die wichtigere Frage, ob die Beihilfeansprüche weiter bestehen. Bei den genannten Beträgen würde ich da aber auch keine Probleme sehen.
Viel Glück
Barmer
Hallo,
Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
In den AVB konnte ich keinen Hinweis über eine Einkommensgrenze finden - diese würde dort festgehalten werden? Bei der Versicherung handelt es sich gemäß meiner Versicherungsbescheinigung für die Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht um den Tarif UNI der DKV.
Wenn ich Beihilfeansprüche richtig verstehe, gilt dies nur für Beamte. Ist das korrekt? Da mein Vater kein Beamter ist, würde dieser Aspekt dann wegfallen?
Wenn ich Ihre Auskunft jetzt richtig verstanden habe, wäre es kein Problem seitens der Versicherung, den Lehraufträgen nachzugehen?
Viele Grüße