Student: Krankenversicherung und Lehrauftrag?

1 Antwort

Hallo,

mit der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Einkommensgrenzen haben Sie rein gar nichts zu tun. Eine Versicherungspflicht wird durch eine freiberufliche Tätigkeit nicht ausgelöst.

Unwahrscheinlich, wenn auch nicht völlig ausgeschlossen, ist, dass die private KV in ihrem Tarif eine Einkommensgrenze festgelegt hat. Da hilft nur der Blick in die eigenen AVB. Handelt es sich um einen Studenten- oder Ausbildungstarif, wäre das möglich. Der von Ihnen benutzte Begriff Mitversicherung erweckt aber eher den Eindruck, dass es sich um einen normalen KV-Volltarif oder Beihilfetarif handelt. Und da wäre eine solche Begrenzung m.E. ausgeschlossen.

Sollten noch Beihilfeansprüche über den Vater bestehen (sonst macht eine Befreiung i.d.R. wirtschaftlich keinen Sinn), wäre die wichtigere Frage, ob die Beihilfeansprüche weiter bestehen. Bei den genannten Beträgen würde ich da aber auch keine Probleme sehen.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

lumpi07 
Beitragsersteller
 04.03.2019, 21:23

Hallo,

Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

In den AVB konnte ich keinen Hinweis über eine Einkommensgrenze finden - diese würde dort festgehalten werden? Bei der Versicherung handelt es sich gemäß meiner Versicherungsbescheinigung für die Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht um den Tarif UNI der DKV.

Wenn ich Beihilfeansprüche richtig verstehe, gilt dies nur für Beamte. Ist das korrekt? Da mein Vater kein Beamter ist, würde dieser Aspekt dann wegfallen?

Wenn ich Ihre Auskunft jetzt richtig verstanden habe, wäre es kein Problem seitens der Versicherung, den Lehraufträgen nachzugehen?

Viele Grüße