Familienversicherung auch für Verlobte?

3 Antworten

Problem - ihr seid verlobt - sprich "konkrete" Planung einer Ehe. Damit dürfte ein Zusammenziehen auf Probe, ein Jahr Anspruch auf Leistungen im bisherigen Umfang entfallen.

Ansonsten kommt es auf die Höhe Deines Einkommens an ..... wärest Du wirtschaftlich - vollumfänglich - in der Lage ihren Bedarf incl. des "freiwilligen" KV-Beitrages .... ca. 190 Euro .... zu finanzieren? Wären dann Deine Kosten der Unterkunft nach den örtlichen Vorgaben angemessen?

Familienversicherung ist ( in dieser Konstellation ) nur als Ehepaar möglich.


Leider ist er Sacherhalt nicht ganz vollständig.

Du schriebst, dass sie wegen Krankheit nicht arbeiten kann," das wäre ein Fall von Krankengeld.

Aber dann etwas von Sozialamt. Da müsste man sehen, was gemeint ist, das Sozialamt (Grundsicherung), oder Jobcenter.

Tatsache ist, nur weil Ihr zusammenzieht, sei Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. das ist erst nach einem Jahr zwingend.

Werden Deine Einkünfte trotzdem berücksichtigt und sie muss sich allein krankenversichern, so hast Du einen Steuervorteil gem. § 33 a EStG in Höhe des Grundfreibetrags (2020 9.408,- Euro) zuzüglich der Krankenkassenbeiträge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geht nur für Ehe- und Lebenspartner