Familienversicherung auch für Verlobte?
Guten Morgen zusammen!
ich habe derzeit folgendes Problem:
Aktuell bin ich dabei mit meiner Verlobten zusammen zu ziehen, nun ist aber das Problem dass Sie aufgrund von Krankheit derzeit nicht arbeiten gehen kann. - Wir sind in dem Punkt nicht ganz sicher, aber ich gehe davon aus, dass das Sozialamt sagen wird, dass sie nun keine Beiträge mehr zahlen, da ich in dem Fall ja solange für sie "sorgen" könne.
Falls dem so sein sollte läge das Problem natürlich in der Krankenversicherung, da ich nicht genau weiß, ob dies trotzdem weiter laufen würde. Oder müssten wir den Beitrag für ihre Krankenversicherung dann selbst tragen?
Das führt mich nun jedoch zu meiner ursprünglichen Frage: Wenn die KV nicht weiterläuft, kann man seine Verlobte mit in die Familienversicherung aufnehmen oder gilt dies nur für Ehepartner / Lebenspartnerschaften?
Ich danke Euch vorab für Eure Antwort!
3 Antworten
Problem - ihr seid verlobt - sprich "konkrete" Planung einer Ehe. Damit dürfte ein Zusammenziehen auf Probe, ein Jahr Anspruch auf Leistungen im bisherigen Umfang entfallen.
Ansonsten kommt es auf die Höhe Deines Einkommens an ..... wärest Du wirtschaftlich - vollumfänglich - in der Lage ihren Bedarf incl. des "freiwilligen" KV-Beitrages .... ca. 190 Euro .... zu finanzieren? Wären dann Deine Kosten der Unterkunft nach den örtlichen Vorgaben angemessen?
Familienversicherung ist ( in dieser Konstellation ) nur als Ehepaar möglich.
Basis / Grundbedarf für ein Paar nach SGB II wären 2* 90% des Regelsatzes 1 (432Euro) = 778 Euro + angemessene Kosten der Unterkunft + rechnerisch in diesem Fall der Krankenkassenbeitrag.
Was gemäß den Regeln von SGB II von Deinem Gehalt anrechnungsfähig wäre .....
https://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html
z.B. ..... bei einem Einkommen bis 1200 Euro brutto blieben netto 300 Euro anrechnungsfrei
Eine Verlobung hat allerdings rechtlich keine Aussenwirkung, sodass es bei dem ersten Jahr der fehlenden Einstandsgemeinsachft bleibt.
Danach werden Bedarf und bereinigtes Einkommen verglichen.
Bedarf ist 2x Regelsatz zu 389,-€, plus Warmmiete plus KV-Beitrag = 1.568,-€
Vom Einkommen werden die ersten 100 freigelassen, dann bis 1.000 20% und für das über 1.000 liegende Einkommen 10%.
Also bei Netto 1.600
Minus 100
Minus 20% von 900 = 180
Minus 10% von 600 = 60
Also anzurechnenden Einkommen 1260 minus Versicherungspauschale 30, also 1.230,-€
Der Bedarf wäre also höher als das Einkommen und es bestünde ein Anspruch auf Leistungen über gut 330,-€. Dazu käme GEZ-Befreiung und geringere KV-Eigenbeteiligung.
Der Steuervorteil durch die Unterhaltszahlungen würde aber dann im Fall einer Steuererstattung angerechnet werden.
Leider ist er Sacherhalt nicht ganz vollständig.
Du schriebst, dass sie wegen Krankheit nicht arbeiten kann," das wäre ein Fall von Krankengeld.
Aber dann etwas von Sozialamt. Da müsste man sehen, was gemeint ist, das Sozialamt (Grundsicherung), oder Jobcenter.
Tatsache ist, nur weil Ihr zusammenzieht, sei Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. das ist erst nach einem Jahr zwingend.
Werden Deine Einkünfte trotzdem berücksichtigt und sie muss sich allein krankenversichern, so hast Du einen Steuervorteil gem. § 33 a EStG in Höhe des Grundfreibetrags (2020 9.408,- Euro) zuzüglich der Krankenkassenbeiträge.
Geht nur für Ehe- und Lebenspartner
Wie genau würde das denn berechnet werden? Also ich sehe mich persönlich nicht in der Lage jeden Cent zu übernehmen. Miete, Lebensmittel, etc. ist kein Problem, aber wenn dann noch fast 200 Euro für eine Versicherung kommen dann würde ich definitiv jeden Monat ins Minus gehen. Das spränge den Rahmen.
Miete zahle ich für ca. 80-85m² 600 Euro warm, die Wohnung gehört meinen Eltern und ich zahle die Miete hierfür an diese weiter.
Danke vielmals für deine schnelle Antwort übrigens!