Familienversicherung auch für Verlobte?
Guten Morgen zusammen!
ich habe derzeit folgendes Problem:
Aktuell bin ich dabei mit meiner Verlobten zusammen zu ziehen, nun ist aber das Problem dass Sie aufgrund von Krankheit derzeit nicht arbeiten gehen kann. - Wir sind in dem Punkt nicht ganz sicher, aber ich gehe davon aus, dass das Sozialamt sagen wird, dass sie nun keine Beiträge mehr zahlen, da ich in dem Fall ja solange für sie "sorgen" könne.
Falls dem so sein sollte läge das Problem natürlich in der Krankenversicherung, da ich nicht genau weiß, ob dies trotzdem weiter laufen würde. Oder müssten wir den Beitrag für ihre Krankenversicherung dann selbst tragen?
Das führt mich nun jedoch zu meiner ursprünglichen Frage: Wenn die KV nicht weiterläuft, kann man seine Verlobte mit in die Familienversicherung aufnehmen oder gilt dies nur für Ehepartner / Lebenspartnerschaften?
Ich danke Euch vorab für Eure Antwort!
3 Antworten
Problem - ihr seid verlobt - sprich "konkrete" Planung einer Ehe. Damit dürfte ein Zusammenziehen auf Probe, ein Jahr Anspruch auf Leistungen im bisherigen Umfang entfallen.
Ansonsten kommt es auf die Höhe Deines Einkommens an ..... wärest Du wirtschaftlich - vollumfänglich - in der Lage ihren Bedarf incl. des "freiwilligen" KV-Beitrages .... ca. 190 Euro .... zu finanzieren? Wären dann Deine Kosten der Unterkunft nach den örtlichen Vorgaben angemessen?
Familienversicherung ist ( in dieser Konstellation ) nur als Ehepaar möglich.
Leider ist er Sacherhalt nicht ganz vollständig.
Du schriebst, dass sie wegen Krankheit nicht arbeiten kann," das wäre ein Fall von Krankengeld.
Aber dann etwas von Sozialamt. Da müsste man sehen, was gemeint ist, das Sozialamt (Grundsicherung), oder Jobcenter.
Tatsache ist, nur weil Ihr zusammenzieht, sei Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. das ist erst nach einem Jahr zwingend.
Werden Deine Einkünfte trotzdem berücksichtigt und sie muss sich allein krankenversichern, so hast Du einen Steuervorteil gem. § 33 a EStG in Höhe des Grundfreibetrags (2020 9.408,- Euro) zuzüglich der Krankenkassenbeiträge.
Geht nur für Ehe- und Lebenspartner