Hallo, ich habe bald eine Wiedereingliederung nach längerer Krankheit als 6 Wochen, also im Krankengeld. Von der Firma werde ich in diesem Zeitraum nicht bezahlt, sondern von der Krankenkasse. Wie sieht dies jedoch mit Nachtzuschlägen aus? Oder ist die Nachtarbeit in diesem Modell gar nicht zulässig? Danke im voraus. 😊