Wie kann man als baldiger Neurentner die Krankenkasse wechseln?
Meine Mutter möchte Ende des Jahres in Rente gehen. Sie ist nur noch geringfügig beschäftigt und beim Gatten mitversichert (Familienversicherung). Wenn sie die Rente bekommt, muss ja wieder auf Pflichtversicherung umgestellt werden. Da die Krankenkasse wo sie familienversichert ist, einen ziemlich hohen Beitragssatz hat und auch nicht die tollste ist.
Nun ist dies ja nicht so einfach, da sie ja nicht selbst versichert ist, also sowieso was geändert werden muss, und außerdem ist es nicht sicher, ob das mit den Rentenbeantraggung alles richtig läuft, evtl. muss sie Widerspruch einreichen. Dann gibt es noch die komplizierte Regelung der Mitgliedschaft in der KVdR, schon all Antragssteller.
Wie soll man vorgehen, wenn man ab Rentenbeginn in einer anderen Kasse versichert sein möchte, und ist dies überhaupt möglich?
2 Antworten
Wie soll man vorgehen, wenn man ab Rentenbeginn in einer anderen Kasse versichert sein möchte, und ist dies überhaupt möglich?
Sie teilt der RV mit, in welcher KK sie ab Eintritt der Altersrente versichert werden möchte.
Sie teilt der RV mit, bei welcher KV sie zukünftig versichert werden möchte .... und sie teilt dies entsprechend auch der bisherigen Versicherung mit.
Sie sollte schon auch zur neuen Kasse gehen und sich anmelden. Bei der alten Kassse muss sie nichts unternehmen.
Erst einmal muss Sie prüfen ob Sie Mitglied in der KVdR werden kann oder freiwilliges Mitglied wird. Der Unterschied liegt nicht in der Beitragshöhe sonder bei den Einkommensarten.
Versicherte mit gesetzlichem Rentenanspruch werden Mitglied der KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren. Die Vorversicherungszeiten fallen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen, die eine konkrete Beratung dazu anböten, so die Bundesregierung. Bei der Ermittlung der Vorversicherungszeiten wird auch eine freiwillige Mitgliedschaft berücksichtigt. Zeiten in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) werden nicht als Vorversicherungszeit in der GKV anerkannt. Wenn die Vorversicherungszeit nicht ausreicht, werden die gesetzlich Versicherten als Rentner in der GKV zu höheren Tarifen freiwillig versichert.
Unlängst hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Kindererziehungszeiten mit pauschal drei Jahren pro Kind auf die KVdR angerechnet werden. Damit sollen Nachteile für Mütter ausgeglichen werden, die während der Erziehungszeiten nicht in der GKV versichert waren. Die Regelung ist 1. August 2017 in Kraft treten.
Dann wählt Deine Mutter die Krankenkasse. Nach der Familienversicherung gibt es keine Wartezeit.
Zu guter letzt füllt Sie noch die Vordrucke R810, 811 bzw. 815 aus.
Also muss man sich nicht mehr selber darum kümmern? Die RV meldet einem bei der alten KV ab und bei der neuen KV an?