Kleingewerbe + Minijob ( haushaltscheck) von 270 €?

1 Antwort

Die Steuer für den Minijob zahlt der Arbeitgeber über den Haushaltsscheck.

Mit der Krankenversicherung kann es ein Problem geben, denn vermutlich wird bei einem Umsatz von 800,- Euro Dein Gewinn über 175,- Euro sein (270,- Minijob, Gesamtgrenze 445,- also bleiben für die Selbständigkeit 175,-). Damit wäre eine eigene Krankenversicherung nötig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

sunny555 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 13:52

Okay da waren meine Zweifel was das Kleinunternehmen angeht unbegründet.

Kann man sich von der ZAhlung des Rentenbeitrages befreien lassen? Wenn ja unter welchen Vorraussetzungen?

sunny555 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 14:40
@wfwbinder

der Minijob wäre in einem privaten Haushalt , also nicht gewerblich

sunny555 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 14:44
@sunny555

war ein Missverständnis , alles gut und danke für die Geduld

Privater HAushalt bis 400 ist Rentenversicherungsfrei , habe ich jetzt auch gesehen

sunny555 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 13:09

okay , dann kann ich eigendlich diesen Job annehmen als Haushaltshilfe ohne für mich Nachteile zu haben .

Noch eine Frage vielleicht können sie mir da auch helfen , in dem Anmeldebogen für den Haushaltsscheck steht bei Angaben zu Haushaltshilfe :

übt eine weitere Beschäftigung mit mehr als 450 Euro monatlich aus

damit müsste doch mein Gewinn oder ein weiterer Job gemeint sein , sehe ich das richtig? Oder wie ist das zu verstehen? Das Formular kann man ja wunderbar im Internet lesen. Und dieser Punkt hat mich dann etwas verwirrt.

sunny555 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 13:25
@sunny555

gleich noch eine Frage , wie sieht es mit den Rentenbeiträgen aus ? Ist es richtig das ich dann ca 38 € bezahlen müsste ? Wird das monatlich gemacht oder bei der Steuerklärung vom Finanzamt als Nachzahlung gemacht?

wfwbinder  22.02.2019, 13:38
@sunny555
damit müsste doch mein Gewinn oder ein weiterer Job gemeint sein

Damit ist nur eine abhängige Beschäftigung nach den Regeln des 450,- Euro Jobs gemein.

Der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit hat damit nichts zu tun.

wfwbinder  22.02.2019, 13:43
@sunny555
Ist es richtig das ich dann ca 38 € bezahlen müsste ?

Das wird monatlich abgerechnet. Es hat mit der Einkommensteuererklärung nichts zu tun, außer, das die Beiträge abzugsfähig sind.

sunny555 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 11:44

Also hat es für mich steuerlich kein Nachteil?? Auch nicht für das Kleinunternehmen ?

Und wenn mein Gewinn nur bei 100 € liegt ?

wfwbinder  22.02.2019, 12:28
@sunny555

Für Dein Unternehmen kann eine weitere Beschäftigung keinen steuerlichen Nachteil haben, an dem Unternehmen ändert sich ja nichts.

Wenn Dein Gewinn die 175,- Euro nicht überschreitet (immer aufs Jahr gerechnet, also 2.100,- pro Jahr), dann wird auch ein eigener Krankenkassenbeitrag nicht zu zahlen sein.