Wiedereingliederung und 3-Schicht?
Hallo, ich habe bald eine Wiedereingliederung nach längerer Krankheit als 6 Wochen, also im Krankengeld. Von der Firma werde ich in diesem Zeitraum nicht bezahlt, sondern von der Krankenkasse. Wie sieht dies jedoch mit Nachtzuschlägen aus? Oder ist die Nachtarbeit in diesem Modell gar nicht zulässig? Danke im voraus. 😊
3 Antworten
During your illness, receiving sick pay from your health insurance company is common. This typically replaces a portion of your regular salary, not your full amount. Some companies might include night bonuses when calculating sick pay from the health insurance company. This means you'll receive a portion of the night bonus as part of your sick pay. Other companies might only consider your base salary when calculating sick pay. In this case, you wouldn't receive any night bonus portion with your sick pay.
Reintegration plans and sick leave policies can vary by country and company.
If you're unsure about any aspect of your return to work, including night bonuses, don't hesitate to ask HR for clarification. They're there to support you during this transition.
Respekt... halten sie denn die 3 schichten sofort körperlich duch?
normalerweise fängt man mit ein paar stunden erst an...jedenfall war das bei mir damals so
sie sollten mit ihrem AG sprechen...oder durch einen Amtsarzt feststellen lassen, wieviel stunden sie bei ihrer Einschränkung arbeiten könnten....
also meiner Meinung nach sollten sie zur Krankenkasse... dort nachfragen
ok... dann haben sie sich ihre Frage selber beantwortet...
ob sie nachts arbeiten können, sollte ebenfalls der Arzt beantworten
ich würde nochmal zur Krankenkasse nachfragen
während der Eingliederungszeit kommt die Krankenkasse auf... also nix mit Nachtzuschlägen.... fragen sie doch einfach den dortigen Betriebsrat...sofern es dort einen gibt, dann ist das wenigstens abgesichert.
Nicht das der AG ihnen später noch einen reinwürgt...es gibt solche und solche Chefs...
Die Wiedereingliederung muß die Firma bestätigen, gleichzeitig wird sie gefragt ob sie sich an den Kosten beteiligen weil du ja wieder ein paar Stunden deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst, meist ist es aber so das die Firmen das Verneinen und du dann in der Zeit weiterhin KG beziehst, somit wird es keine Nachtzuschläge geben.
Also für die Eingliederungszeit sind erst 2 Wochen mit 4 Stunden pro Tag und danach 2 Wochen mit 6 Stunden pro Tag festgelegt, allerdings ist das ein 3-Schicht Betrieb mit festen Schichten