Krankengeld Anhörung?
Hallo,
Folgende Situation: Ich habe am 01.08.22 einen neuen Job angefangen und wurde ab dem 05.08.22 krank und bin aktuell noch auf unbestimmte Zeit krank geschrieben.
Ich habe den unten Fotografierten Bescheid am 22.09.22 bekommen und am 6.10. Krankengeld für den Zeitraum vom 29.08-09.10. erhalten.
Jetzt habe ich jedoch im September auch Gehalt vom 01.09. bis zum 28.09 bekommen, was mir aufgrund der meiner damaligen Gesundheitslage entgangen ist.
Jetzt kam ein Anhörungsbrief von der Krankenkasse in welchem eine Äußerung zu dem bescheid gewünscht wird und auch das Geld vom 29.08-09.10. evtl. zurückgefordert wird.
Inwiefern sollte ich mich bei der KK äußern? Und bedeutet das, dass ich ab sofort kein Krankengeld mehr bekomme?
Noch zur Info: meine Ärztin meinte schon, dass die Krankenkasse wegen der langen Krankschreibung schon anfängt zu meckern.
Als Bilder findet Ihr den Krankengeldbescheid und den Brief zur Rückforderung bzw Anhörung.
Ich hoffe die Situation ist halbwegs verständlich. Fragt gerne bei Unklarheiten nach.
2 Antworten
Die Überzahlung des KD vom 29.Tag Deiner Betriebszugehörigkeit bis zum Xten Oktober wirst Du selbstverständlich zurückzahlen müssen. Du hättest gut daran getan, wenn Du diese Art der "Doppelzahlung umgehend an Deine KK weitergemeldet hättest ( "Bereicherungsverbot" ).
Nach meiner Auffassung besteht weiterhin Anspruch auf KG, da dem Anschein nach durchgehende Attestierung einer Krankheit vorliegt und wohl auch lückenlos gemeldet wurde.
Die TK hat auch einen Fehler gemacht, die hat damals nicht richtig den Anspruch geprüft.
Die Krankenkasse beabsichtigt, einen Bescheid rückwirkend für den genannten Zeitraum aufzuheben. Bevor sie das tut, muss sie Dir Gelegenheit geben, Stellung dazu zu nehmen ("Anhörung").
Insbesondere muss sie Dir die Gelegenheit geben, Gründe vorzutragen, die gegen diese Aufhebung sprechen. Deshalb wirst Du gebeten,dann zu antworten.
Wenn die Rückforderung auch aus Deiner Sicht gerechtfertigt ist, musst Du Dich gar nicht äussern. Dann wird nach Ablauf der Frist der Bescheid für die Zeit vom 29.8. bis 9.10. aufgehoben und das Krankengeld für diesen Zeitraum zurückgefordert.
Mehr steht da nicht. Kein Vorwurf, keine Androhung von Sanktionen, alles okay.
Für Dich musst Du nochmal klären, ob der Arbeitgeber nicht nur für September Lohn gezahlt hat, sondern auch für 29.9. bis 9.10.22. Denn darauf hast Du Anspruch.
Ja das steht außer Frage. Da habe ich einen Fehler gemacht. Vielen Dank für die schnelle Antwort!