Ich bin privat krankenversichert und meine Frau freiwillig gesetzlich Krankenversichert, da sie keine eigenen Einkünfte hat. Wir sind aktuelle im Trennungsjahr. Nun meine Frage? Nach welcher Bemessungsgrundlage werden ihre Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung berechnet. Meine Einkünfte oder die Unterhaltszahlungen die sie aktuelle erhält?