Müssen Aktiengewinne mit dem Arbeitslosengeld (ALG1) verrechnet werden?
Hallo, ich beziehe zurzeit ALG1 und würde gerne mein komplettes Aktiendepot auflösen. Somit hätte ich einen Gewinn bzw. "Einkommen" im höheren 5-stelligen Bereich. Muss ich diesen Aktiengewinn beim Arbeitsamt angeben ? Falls ja, wird das dann mit ALG1 verrechnet? Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung? Zurzeit bin ich über das Arbeitsamt versichert. Müsste ich höhere Beiträge an die Krankenkasse nachzahlen? Danke für die Antworten!
1 Antwort
Nein ! Nein ! Nein !
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Da wird nichts angerechnet.
Du bist pflichtversichert in der GKV. Da werden Kapitalerträge, also auch Gewinne aus Aktien, nicht zur Beitragsberechnung herangezogen.
Viel Glück
Barmer
Danke für deine Antwort! Bist du dir dabei 100%tig sicher?
Wenn man z.B. einen Minijob während der Arbeitslosigkeit annimmt, wird der Lohn teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet und wenn man mehr als 15 Std in der Woche arbeitet, gilt man nicht mehr als arbeitlos und hat keinen Anspruch mehr auf ALG1.
Nun ist die Auflösung eines Aktiendepots (Wert im höheren 5-stelligen Bereich) kein Nebenjob, aber ist das dann trotzdem ohne weitere Konsequenzen? Bekomme ich weiterhin mein ALG1?
Auch Einkünfte aus Stromverkauf Betrieb einer PV-Analage werden nicht angerechnet.