Müssen Aktiengewinne mit dem Arbeitslosengeld (ALG1) verrechnet werden?

1 Antwort

Nein ! Nein ! Nein !

ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Da wird nichts angerechnet.

Du bist pflichtversichert in der GKV. Da werden Kapitalerträge, also auch Gewinne aus Aktien, nicht zur Beitragsberechnung herangezogen.

Viel Glück

Barmer


Musterapo1966 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 18:20

Danke für deine Antwort! Bist du dir dabei 100%tig sicher?

Wenn man z.B. einen Minijob während der Arbeitslosigkeit annimmt, wird der Lohn teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet und wenn man mehr als 15 Std in der Woche arbeitet, gilt man nicht mehr als arbeitlos und hat keinen Anspruch mehr auf ALG1.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637225

Nun ist die Auflösung eines Aktiendepots (Wert im höheren 5-stelligen Bereich) kein Nebenjob, aber ist das dann trotzdem ohne weitere Konsequenzen? Bekomme ich weiterhin mein ALG1?

hildefeuer  13.10.2018, 11:56

Auch Einkünfte aus Stromverkauf Betrieb einer PV-Analage werden nicht angerechnet.