Bu-Rente und Krankenversicherung?
Meine Frau bezieht seit mehreren Jahren eine BU-Rente (460,- € / Monat) und muss sich selbst krankenversichern (in einer gesetzlichen Krankenversicherung), weil sie mit der BU-Rente nicht mehr Familienversichert werden kann. Die BU-Rente steigt nicht, läuft aber noch rund 15 Jahre. Mittlerweile liegt der Beitrag zur Krankenversicherung aufgrund der Mindestbeitragsberechnungsgrundlage von über 1000,- € für 2018 bei 180,- € / Monat. Von den 460,- € BU-Rente bleiben also nur 280,- € übrig.
Gibt es hier keine Härtefallregeln oder zumindest die Möglichkeit den Beitrag nur aus der tatsächlichen BU-Rente zu berechnen?
Die Mindestbeitragsberechnunggrundlage steigt jedes Jahr an, aber der Sockelbetrag, bis zu dem keine Beiträge bezahlt werden müssen und eine Familienversicherung möglich ist, stagniert seit Jahren.
1 Antwort
Hallo, auch die Einkommensgrenze für die Familienversicherung steigt nahezu jährlich, allerdings liegt sie mit 435 EUR in 2018 noch etwas unter 460 EUR.
Allgemein kann man nur sagen, dass eine Pflichtversicherung das Problem lösen würde, d.h. z.B. eine Beschäftigung oberhalb 450 EUR würde dazu führen, dass der BU-Rentenbetrag nur noch mit der tatsächlichen Höhe verbeitragt wird.
Um hier viellecht eine Lösung zu finden, muss man mehr über die Erwerbsbiographie deiner Frau wissen. Offenbar bezieht sie keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente , dann wäre sie darüber vermutlich pflichtversichert.
Viel Glück
Barmer
Vielen Dank schon mal für die Info. Habe dazu was gefunden: Nennt sich Bezugsgröße und liegt für 2018 bei den genannten 435 €.
Zur Vorgeschichte: Meine Frau hatte 2009 eine schwere Hirnblutung (geplatztes Aneurysma) und zur gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente fehlten ganze 3 Monate (36 Monate Beiträge in den letzten 5 Jahren). Aber es zeichnet sich dann also ab, das spätestens 2021 die BU-Rente dann unter der Bezugsgröße liegt und sie dann wieder in die Familienversicherung kann.
Aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen ist eine, auch nur geringfügige, Beschäftigung nicht mehr möglich.
Vielen Dank