Hallo,

ich arbeite an einer Hochschule als wissenschaftliche Hilfskraft. Zum 30.09.2019 läuft mein Studentenstatus ab, meine KV steigt also.

Jetzt kann ich ab dem 01.10 einen Lehrauftrag als "selbstständige Tätigkeit" an der Hochschule übernehmen, parallel werde ich weiter als wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt (auch ohne Studentenstatus). Aus der wissenschaftlichen Hilfskraft-Tätigkeit werde ich ca. 445 Euro verdienen, der Lehrauftrag bringt von Oktober bis Ende Januar ca. 840 Euro.

Damit würde ich ja die 450 Euro-Grenze übersteigen, wie wirkt sich das alles auf KV,RV., ALV, PV aus? Was muss ich wo melden?

Vielen Dank schonmal!