Wer zahlt im Pflegeheim für den Verlust von Brille und Zahnersatz wenn dieses abhanden kommt?
1 Antwort
Pflegeheime und Krankenhäuser haben in der Regel eine Hapftpflichtversicherung, die für solches Abhandenkommen von persönlichen Hilfsmitteln (Brillen, Hörgeräte, Zahnprothesen) und sonstigem Eigentum (Kleidung, persönliche Wäsche, Handtücher) der betreuten, pflegebedürftigen Personen eintreten.
In der Regel werden in der Einrichtung Aufnahmeprotokolle erstellt (Bestandteil der Pflegedokumentation), worin vermerkt wird, welche Hilfmittel und ggf. auch Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck) die Bewohnerin/Patientin bei Aufnahme dabei hatte.
Das Heim hat natürlich eine Pflicht zur Sorge, dass derartige Hilfsmittel pflegebedürftiger Patienten nicht abhanden kommen oder beschädigt werden, was aber auch ohne grobe Fahrlässigkeit der Pflegekräfte immer wieder vorkommt.