Gesamteinkommen Minijob und Gewerbe - Familienversicherung?
Guten Tag,
ich habe ein sehr spezifisches Problem. Ich bin derzeit noch Schüler und versichert bin ich über das Familienversicherung. Ich betreibe eine Gewerbe als Nebenerwerb, die sich mit Crowdtesting beschäftigt, das Einkommen ist schwankend und hängt von der Anzahl der Aufträgen ab. Nun, habe ich einige Fragen bezüglich des Familienversicherungs.
1.) Nach meinem Recherche weiß ich, dass die Grenze für die Familienversicherung im Jahr 2021 auf 470€ gestiegen ist. Da ich zusätzlich zu meiner Nebengewerbe noch als Minijobber auf Lohnsteuerkarte (ich müsste am Anfang meiner Anstellung ein kleines Formular ausfüllen, dass ich eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte wünsche) wünsche, kann ich (wenn ich die Artikel im Internet richtig verstanden habe) 1000€ als Werbungskostenpauschale absetzen. Bedeutet das also in meinem Fall, dass ich quasi 533€ bzw. 6396€ im Jahr insgesamt monatlich verdienen kann, ohne die Familienversicherung zu verlieren?
2.) Die Branche in der ich auf Minijob-Basis angestellt bin, wurde erst vor einigen Wochen zum ersten Mal in diesem Jahr wieder geöffnet. Das bedeutet nun eventuell (schwankendes Einkommen von meiner Gewerbe und auch vom Minijob) dass ich in der Zukunft eventuell über die Grenze von 533€ komme, bis jetzt ist aber nicht der Fall wenn ich mein Gesamteinkommen durch 7 (da wir im Moment Juli haben) teile. Im nächsten Monat kann es aber sehr wohl dazu kommen, bedeutet es also für mich dass ich mich jetzt bei der Gesundheitskasse melden soll, und ab hier die ca. 190€ für die freiwillige Versicherung zahlen soll? Ich habe momentan ein bisschen Sorgen, dass ich die Beiträge ab Januar rückwirkend zahlen muss, aber da ich beim Teilen durch sieben noch nicht über die 533€ komme, wäre es bei mir nicht der Fall, oder? Nach meinem Verstand wären die Beiträge eventuell ab Juli fällig, wenn ich über die Grenze komme...? oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
1 Antwort
- Du verwechselst Dinge. Der Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000,- Euro ist steuerlich relevant. Bei der Krankenversicherung geht es um Sozialversicherung. Da ist der Minijob mit dem Zahlbetrag anzusetzen, ggf. also 450,- Euro.
- Dein Jahreseinkommen aus dem Gewerbe ist immer durch 12 zu teilen.
Ich halte Dein Modell für problematisch, weil Du mit dem Zusatz zum Minijob leicht über die 470,- Euro kommst.
Ganz einfach, weil die Begriffe zum Teil verwirrend sind und solche Seiten von der Werbung für Versicherungen leben.
Genauer ist diese Seite:
https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/
Deshalb können regulär Angestellte von ihren Bruttoeinnahmen noch ihre Werbungskosten oder den entsprechenden Pauschbetrag abziehen. Das führt dazu, dass sich ein Gesamteinkommen bis zu 553,33 Euro im Monat (Stand: 2021) nicht negativ auf die Familienversicherung auswirkt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus der Einkommensgrenze für die Familienversicherung von 470 Euro und der Werbungskostenpauschale von monatlich 83,33 Euro (1.000 Euro im Jahr). Das Höchsteinkommen liegt somit bei rund 6.640 Euro jährlich.
Regulär angestellte sind keine Minijobber.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort!
bei der Frage der Familienversicherungsgrenze hab ich mich auf u.a. diesen Artikel über die Familienversicherung bezogen: https://www.fitformoney.de/familienversicherung-einkommensgrenze-2020/ wo geschrieben steht:
„Du kannst zusätzlich monatliche Werbungskosten in Höhe 83,33 € hinzurechnen. Hiermit kommst du also auf ein Gesamteinkommen von 533,3 €. Dies ergibt einen jährlichen Wert von 6.640 €. Das jeweilige Einkommen wird dabei jeweils in dem Monat gerechnet, in dem es erzielt wurde.“
Damit hätte sich ja mein Gesamteinkommen offiziell verringert und ich hätte die 533€ verdienen können, oder? Ich bin gerade ein bisschen verwirrt, ich verstehe nicht ganz warum es auf mich nicht zutreffen sollte? :)
Viele Grüße und danke