Gesamteinkommen Minijob und Gewerbe - Familienversicherung?

1 Antwort

  1. Du verwechselst Dinge. Der Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000,- Euro ist steuerlich relevant. Bei der Krankenversicherung geht es um Sozialversicherung. Da ist der Minijob mit dem Zahlbetrag anzusetzen, ggf. also 450,- Euro.
  2. Dein Jahreseinkommen aus dem Gewerbe ist immer durch 12 zu teilen.

Ich halte Dein Modell für problematisch, weil Du mit dem Zusatz zum Minijob leicht über die 470,- Euro kommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ricon 
Beitragsersteller
 23.07.2021, 09:23

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort!

bei der Frage der Familienversicherungsgrenze hab ich mich auf u.a. diesen Artikel über die Familienversicherung bezogen: https://www.fitformoney.de/familienversicherung-einkommensgrenze-2020/ wo geschrieben steht:

„Du kannst zusätzlich monatliche Werbungskosten in Höhe 83,33 € hinzurechnen. Hiermit kommst du also auf ein Gesamteinkommen von 533,3 €. Dies ergibt einen jährlichen Wert von 6.640 €. Das jeweilige Einkommen wird dabei jeweils in dem Monat gerechnet, in dem es erzielt wurde.“

Damit hätte sich ja mein Gesamteinkommen offiziell verringert und ich hätte die 533€ verdienen können, oder? Ich bin gerade ein bisschen verwirrt, ich verstehe nicht ganz warum es auf mich nicht zutreffen sollte? :)

Viele Grüße und danke

wfwbinder  23.07.2021, 10:58
@Ricon

Ganz einfach, weil die Begriffe zum Teil verwirrend sind und solche Seiten von der Werbung für Versicherungen leben.

Genauer ist diese Seite:

https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/

Deshalb können regulär Angestellte von ihren Bruttoeinnahmen noch ihre Werbungskosten oder den entsprechenden Pauschbetrag abziehen. Das führt dazu, dass sich ein Gesamteinkommen bis zu 553,33 Euro im Monat (Stand: 2021) nicht negativ auf die Familienversicherung auswirkt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus der Einkommensgrenze für die Familienversicherung von 470 Euro und der Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von monatlich 83,33 Euro (1.000 Euro im Jahr). Das Höchsteinkommen liegt somit bei rund 6.640 Euro jährlich

Regulär angestellte sind keine Minijobber.