Hey hey,

ich habe eine Frage. Ich kann ja mein Gewerbe rückwirkend abmelden, sofern ich in diesem Zeitraum keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt habe.

In der Zeit, wo ich gewerblich tätig war, bin ich aus der Familienversicherung geflogen und musste mich selbst versichern (220€ im Monat).

Ich qualifiziere mich jetzt immer noch für die Familienversicherung (bin Schüler, 18 Jahre).

Nun meine Frage: Wenn ich mein Gewerbe rückwirkend abmelde und ich mich rückwirkend in die Familienversicherung anmelde, bekomme ich eine Rückerstattung von meinen Beträgen der Krankenkasse, die ich gezahlt habe, als ich mich selbst versichert habe, aber keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt habe?