Lehrauftrag und wissenschaftliche Hilfskraft?

2 Antworten

Du bist dann im Hauptberuf selbständig 840 Euro - dann wirst du freiwilliges Mitglied ca 170 Euro KV, PV - Rente ist da nicht bei
Der Nebenjob ist unter 450 als pauschal besteuert.

Dein Le(h)erauftrag ist nur interesant, wenn du einen AG hast der voll zahlt !

Hallo,

die Frage ist: Was macht Du weiter hauptsächlich bzw. planst Du ?

Die Antwort von KarinM (hauptberuflich selbstständig) ist richtig, wenn Du weder weiter studierst, promovierst, Kinder erziehst oder Arbeit suchst.

Ansonsten ist auch die Kombination von beiden Jobs (zumal die eine befristet ist) noch nebenberuflich und die normale freiwillige Versicherung reicht (die .Du jetzt sowieso zahlst ?). Hauptberuflich selbstständig bedeutet vor allem Papierkrieg.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fragekopf 
Beitragsersteller
 08.08.2019, 09:41

Hallo,

also mein Plan ist den Oktober bis Februar zu "überbrücken", weil ich anschließend dann ins Referendariat gehe (falls ich nicht vorher schon eine wissenschaftliche Mitarbeitsstelle bekomme, um zu promovieren - entscheidet sich aber erst im Oktober).

Also angenommen, ich habe diese "Leerlaufzeit" bis Februar, bin nicht mehr Student und würde beide Jobs nebenberuflich machen: also 445 Euro Hilfskraft und 840:4 = 210 Euro pro Monat...muss ich irgedwas steuerlich beachten oder melden? Den Papierkrieg würde ich gerne umgehen.

barmer  08.08.2019, 10:27
@Fragekopf

Ich nehme an, die 445 EUR werden vom Arbeitgeber pauschal versteuert ? Dann kannst Du die 630 EUR 2019 getrost schlabbern.

In 2020 die 210 EUR als sonstige Einkünfte zusammen mit Referendariat in die Steuererklärung.

Bei der Krankenkasse leider freiwillig versichern, aber ohne Besonderheiten.