Lehrauftrag und wissenschaftliche Hilfskraft?
Hallo,
ich arbeite an einer Hochschule als wissenschaftliche Hilfskraft. Zum 30.09.2019 läuft mein Studentenstatus ab, meine KV steigt also.
Jetzt kann ich ab dem 01.10 einen Lehrauftrag als "selbstständige Tätigkeit" an der Hochschule übernehmen, parallel werde ich weiter als wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt (auch ohne Studentenstatus). Aus der wissenschaftlichen Hilfskraft-Tätigkeit werde ich ca. 445 Euro verdienen, der Lehrauftrag bringt von Oktober bis Ende Januar ca. 840 Euro.
Damit würde ich ja die 450 Euro-Grenze übersteigen, wie wirkt sich das alles auf KV,RV., ALV, PV aus? Was muss ich wo melden?
Vielen Dank schonmal!
2 Antworten
Du bist dann im Hauptberuf selbständig 840 Euro - dann wirst du freiwilliges Mitglied ca 170 Euro KV, PV - Rente ist da nicht bei
Der Nebenjob ist unter 450 als pauschal besteuert.
Dein Le(h)erauftrag ist nur interesant, wenn du einen AG hast der voll zahlt !
Hallo,
die Frage ist: Was macht Du weiter hauptsächlich bzw. planst Du ?
Die Antwort von KarinM (hauptberuflich selbstständig) ist richtig, wenn Du weder weiter studierst, promovierst, Kinder erziehst oder Arbeit suchst.
Ansonsten ist auch die Kombination von beiden Jobs (zumal die eine befristet ist) noch nebenberuflich und die normale freiwillige Versicherung reicht (die .Du jetzt sowieso zahlst ?). Hauptberuflich selbstständig bedeutet vor allem Papierkrieg.
Viel Glück
Barmer
Ich nehme an, die 445 EUR werden vom Arbeitgeber pauschal versteuert ? Dann kannst Du die 630 EUR 2019 getrost schlabbern.
In 2020 die 210 EUR als sonstige Einkünfte zusammen mit Referendariat in die Steuererklärung.
Bei der Krankenkasse leider freiwillig versichern, aber ohne Besonderheiten.
Hallo,
also mein Plan ist den Oktober bis Februar zu "überbrücken", weil ich anschließend dann ins Referendariat gehe (falls ich nicht vorher schon eine wissenschaftliche Mitarbeitsstelle bekomme, um zu promovieren - entscheidet sich aber erst im Oktober).
Also angenommen, ich habe diese "Leerlaufzeit" bis Februar, bin nicht mehr Student und würde beide Jobs nebenberuflich machen: also 445 Euro Hilfskraft und 840:4 = 210 Euro pro Monat...muss ich irgedwas steuerlich beachten oder melden? Den Papierkrieg würde ich gerne umgehen.