Hallo allerseits.

Ich bin eingeschriebene Studentin und habe einige Fragen zum Arbeitsrecht.

Zum 1.10. 17 beginne ich eine 20h-Anstellung als Werkstudentin.

Daneben bin ich noch über einen Honorarvertrag etwa 5-10h im Monat tätig.

Außerdem habe ich einen zeitlich befristeten Vertrag, bei dem ich nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten darf. Die Arbeitszeiten sind hier am Wochenende.

Nun meine Fragen:

a)Muss ich die Honorartätigkeit extra beim Finanzamt anmelden, oder hat dies mein Arbeitgeber schon getan?

b) gilt in die 20h Regelung nur die Werkstudenten-Tätigkeit oder auch die Honorartätigkeit? Und inwiefern spielt der zeitlich befristete Vertrag eine Rolle?

c) ich bin privat versichert. Spielt das bei den möglichen Abgaben eine Rolle?


Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!