Vom Arbeitgeber falsch angemeldet worden?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich eines Ferienjobs bei Daimler, wo ich seit 19.07.21 beschäftigt bin. Der Vertrag ist befristet bis zum 25.09.21. Ich bin eingeschriebener Student.
Ich habe dieses Jahr bereits vom 01.01 bis zum 31.03. 3 Tage pro Woche eine kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt, welche ab dem 01.04 in eine Werksstudententätigkeit geändert wurde und wo ich bis zum 28.06 tätig war. In beiden Zeiträumen arbeitete ich jeweils 30 Tage.
Nun hab ich meine Entgeltabrechnung von Daimler bekommen und muss feststellen, dass ich voll sozialversicherungspflichtig angemeldet wurde und nicht als kurzfristige Beschäftigung. Auf Nachfrage wurde mir gesagt dass man mich nicht als kurzfristig Beschäftigt einstellen kann, da ich über die 70 Tage Grenze gelangen würde, da ich bei Daimler weitere 50 Tage arbeiten würde und somit bei 110 Tagen landen würde. Dass für 2021 aufgrund von Corona die Grenze bei 102 Tagen liegen ist ihnen nicht bekannt.
Die Frage die sich mir nun stellt ist folgende: zählen die 30 Tage Werksstudententätigkeit zu diesen 102 möglichen Tagen kurzfristiger Beschäftigung dazu, und falls nein, wie ich erreichen kann dass Daimler mich als kurzfristig beschäftigt meldet.
Vielen Dank
1 Antwort
https://www.haufe.de/personal/entgelt/mehr-kurzfristige-beschaeftigungen-fuer-alle_78_262660.html
Für das unkundige Personalbüro von Daimler,
aber Zeitraum Januar bis einschließlich März 13 Wochen à 3 Tage = 39 Tage
plus 30 tägige Beschäftigung macht summasummarum 69 Tage!
plus der "Ferienjob" bei Daimler 50 Tage ?? wären leicht erkennbar mehr als 102 Tage.
Und selbstverständlich zählt Deine Tätigkeit als Werkstudent dazu.
Kurzfristige Beschäftigung = Beschäftigung ohne Sozialversicherungsbeiträge bedeutet, dass Du i.d.R. max. 70 Tage im Jahr arbeiten darfst ( 102 Tage in 2021 ) - weitere Jobs außer Minijob sind dann nicht zulässig. Sonst könnte jemand ja von kurzzeitiger Beschäftigung zur nächsten kurzzeitigen Beschäftigung hoppen und so nie Sozialversicherungsbeiträge leisten.
Das würde ja bedeuten dass ein normaler Arbeitnehmer nicht kurzfristig arbeiten dürfte, das darf er aber 70 Tage, bzw. dieses Jahr 102 Tage. Warum sollte dann der Werkstudent das nicht dürfen?
https://www.instaff.jobs/arbeitsrecht/kurzfristige-beschaeftigung-lohnsteuer
Danke erstmal für die Antwort,
allerdings habe ich dann dennoch eine Frage. Wenn nun die Tätigkeit als Werksstudent zu den 102 Tagen zählt, so würde das doch automatisch bedeuten, dass kein Werksstudent mit mehr als 102 Arbeitstagen im gleichen Kalenderjahr eine kurzfristige Beschäftigung ausüben darf. Dem ist meines Wissens nach aber nicht so. Auf welcher Grundlage sollen die denn dann mit reinzählen?