Vom Arbeitgeber falsch angemeldet worden?

1 Antwort

https://www.haufe.de/personal/entgelt/mehr-kurzfristige-beschaeftigungen-fuer-alle_78_262660.html

Für das unkundige Personalbüro von Daimler,

aber Zeitraum Januar bis einschließlich März 13 Wochen à 3 Tage = 39 Tage

plus 30 tägige Beschäftigung macht summasummarum 69 Tage!

plus der "Ferienjob" bei Daimler 50 Tage ?? wären leicht erkennbar mehr als 102 Tage.

Und selbstverständlich zählt Deine Tätigkeit als Werkstudent dazu.


r2ryo 
Beitragsersteller
 17.08.2021, 19:28

Danke erstmal für die Antwort,

allerdings habe ich dann dennoch eine Frage. Wenn nun die Tätigkeit als Werksstudent zu den 102 Tagen zählt, so würde das doch automatisch bedeuten, dass kein Werksstudent mit mehr als 102 Arbeitstagen im gleichen Kalenderjahr eine kurzfristige Beschäftigung ausüben darf. Dem ist meines Wissens nach aber nicht so. Auf welcher Grundlage sollen die denn dann mit reinzählen?

wilees  17.08.2021, 20:55
@r2ryo

Kurzfristige Beschäftigung = Beschäftigung ohne Sozialversicherungsbeiträge bedeutet, dass Du i.d.R. max. 70 Tage im Jahr arbeiten darfst ( 102 Tage in 2021 ) - weitere Jobs außer Minijob sind dann nicht zulässig. Sonst könnte jemand ja von kurzzeitiger Beschäftigung zur nächsten kurzzeitigen Beschäftigung hoppen und so nie Sozialversicherungsbeiträge leisten.