Minijob + Nebengewerbe + Alg1?
Hallo Freunde,
zurzeit habe ich ein für mich etwas komplexeres Problem. Einen Termin beim STB habe ich schon gemacht, leider erst in 2 Wochen, weswegen ich mich davor nochmal informieren will.
Zurzeit beziehe ich ALG1 und habe eine Minijob. Mein Partner und ich haben eine GbR als Nebengewerbe angemeldet.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ab wann das ALG1 weg fallen würde. Mir geht es nicht darum mich irgendwie durchzumogeln um das ALG weiter zu beziehen. Ich will einfach nur Gewissheit. Ich vermute, dass wenn ich durch Minijob und Nebentätigkeit mehr als 450,00 Euro verdiene, das ALG wegfällt (über die Stundengrenze von 15h per Woche würde ich nicht kommen). Welche kosten kommen dann aber auf mich zu? Sagen wir, ich komme auf 510,00€. Dieser Betrag würde ja bei weitem nicht reichen um Krankenversicherung, Miete, Steuern usw.. zu zahlen.
Gibt es hier eine besondere Regelung, für leute die nur minimal über die 450,00€ kommen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Liebe Grüße,
Customer01
1 Antwort
Also ich finde nirgends eine 450,-€ - Grenze, nur die 15-Stundengrenze.
Ich frage mich nur, warum man sich selbst solche Probleme schaffen will. Ein Nebengewerbe mit erwartetem Gewinn von 60,-€ pro Monat, dafür jede Menge Schriftverkehr mit der AfA (evtl. monatliche Abrechnungen), Kosten des Steuerberaters etc..
Ich würde mir eher mindestens einen Teilzeitjob suchen, mein Leben auf eine hinreichende finanzielle Basis stellen etc., ALG-I gibt es ja auch nicht unbefristet.
Ein Nebengewerbe mit 60,-€ monatlichem Gewinn würde ich gar nicht erst anfangen.
DH ! Dieser Link ist super, hätte ich dem Fragesteller auch angeboten !
Auf welch absurde Ideen manche User kommen......
"Also ich finde nirgends eine 450,-€ - Grenze, nur die 15-Stundengrenze."
das ist die Grenze wo man sich einen Hinzuverdienst zum ALG1 genehmigen lassen kann von dar Arb-Agentur. Korrekt bis 15 Wochenstunden. Bei 15 Std./Woche liegt man schon drüber.
Unterliegt aber der Genehmigung, gilt also nicht generell und es gibt auch noch einige Dinge zu beachten. Maximale Höhe ist prozentual vom ALG1, nicht pauschal 450€. Das ist falsch!
Den Link wollte ich noch einfügen
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.frag-einen-anwalt.de/ALG1---Nebengewerbe---Nebenjob--f264295.html&ved=2ahUKEwjR1_2_hI7fAhXLGuwKHTXnAhwQFjABegQICRAB&usg=AOvVaw2PhYJIUKMWgMIrdZh-bAfd