Als Azubi Nebengewerbe Anmelden?
Hallo!
Ich bin 19 Jahre alt und Azubi aus Bayern. Meine monatliche einnahmen sind:
Ausbildung: €660 Netto, ~€520 Brutto (39 Stunden Woche)
Minijob (Samstagjob): €300 (8 Stunden Samstag)
OnlineJob: ~€1300 (18$/Stunde, 20 Stunden/Woche, €15600/Jahr)
Ausbildung+OnlineJob: €23520/Jahr
Jobbeschreibung: Ich darf 30 Adressen/Stunde überprüfen ob die richtig sind. Wenn nicht, dann korigieren. So einfach.
Meine Fragen:
1. Da es nur ein Auftraggeber ist, muss ich Neben- oder Hauptgewerbe anmelden?
2. Ein Monat habe ich schon gearbeitet, wenn alles zu kompliziert wird, würde ich gerne aufhören und schluss machen, wie sollte ich dann die €1300 die ich schon verdient habe versteuern? Gibt es irgendein Formular oder so irgendwas das man an Finanzamt schicken kann?
2.1. Da ich schon ein Monat gearbeitet habe, habe ich irgendwas gegen Arbeitszeit gesetz getan? Habe ich mich strafbar gemacht? (Die Gewerbeanmeldung kommt noch!, Nachanmeldung ist kein Problem.)
3. Wenn ich Hauptgewerbe anmelde, was ändert sich alles mit meiner Ausbildung? Ich will die umbedingt zu ende machen.
- Dann käme ich nun auf das nächste Problem - die Krankenversicherung. Momentan bin ich noch bei der AOK familienversichert. Kann ich bei der Versicherung als Nebengewerbe "gesehen werden" wenn ich Hauptgewerbe anmelde? (https://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/beschaeftigung-und-sozialversicherung/verwandte-themen/selbststaendig-und-arbeitnehmer/)
Für die Hauptberuflichkeit spricht:
- Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (2018 = 2.283,75 Euro).
Bei mir sind es nicht mehr als 20 Studen wöchentlich und das einkommen ist unter 75% von €2283 (€1300<€1712) Also nicht Hauptberuflich tätig.
Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, etc. auskennt?
Dankeschön!
2 Antworten
1. Da es nur ein Auftraggeber ist, muss ich Neben- oder Hauptgewerbe anmelden?
Ist es nachts kälter als draußen? Nebengewerbe ankreuzen zu statistischen Zwecken.
Mal § 2, Nr. 9 SGB VI gelesen? Solltest du mal. Sehr interessant für Selbständige mit einem Auftraggeber. An dieser Stelle seien auch die DRV Formulare V0023 und V0050 genannt. Die wirst du alsbald wohl ausfüllen müssen.
Ein Monat habe ich schon gearbeitet, wenn alles zu kompliziert wird, würde ich gerne aufhören und schluss machen, wie sollte ich dann die €1300 die ich schon verdient habe versteuern?
Das sagt dir dein Steuerberater. Ob dies noch unter Einkünfte aus Leistungen fällt oder schon Gewerbebetrieb darstellt. Entsprechend Anlage SO oder G + EÜR.
Nachanmeldung ist kein Problem
Doch. Wenn diese nicht spätestens 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgt, kann ein Bußgeld gegen dich verhängt werden.
Wenn ich Hauptgewerbe anmelde, was ändert sich alles mit meiner Ausbildung? Ich will die umbedingt zu ende machen.
Nichts.
Momentan bin ich noch bei der AOK familienversichert.
Nicht wenn du aktuell einer betr. Ausbildung nachgehst. Dann wärst du hierüber versicherungspflichtig beschäftigt (§ 5 Abs. 1, Nr. 1 SGB V).
Da du angibst, dass du Geld aus deiner Ausbildung bekommst (dein Netto interessiert wirklich niemanden), wage ich zu bezweifeln, dass diese schulisch und du familienversichert bist.
Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, etc. auskennt?
Deine Ausbildung bildet augenscheinlich den Mittelpunkt deines Erwerbslebens. Also ist die Nebentätigkeit nicht beitragsrelevant in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Zur Rentenversicherungspflicht schrieb ich ja bereits was.
Vor allem steht die Frage: Erlaubt der Ausbildungsbetrieb das?