Ich habe seit über 10 Jahren keine Krankenversicherung. Wie komme ich da jetzt raus?


26.06.2020, 09:56

Ps. Ich hab gehört alles älter als 4 Jahre ist verjährt?! Dh man müsste max 4 Jahre zurück zahlen?


26.06.2020, 09:58

Künstler Sozialkasse?


26.06.2020, 10:29

Bleibt die Nachforderung bestehen wenn man ins Ausland zieht?!

3 Antworten

Wenn man nicht pflichtversichert ist, dann sollte man sich freiwillig versichern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Und das solltest du auch tun. Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten eine freiwillige Versicherung an, was Selbständige auch nutzen.

Von einer privaten Krankenkasse sollte man Abstand nehmen. Diese erscheinen auf den ersten Blick vorteilhaft, aber bei genauerem Hinsehen werden einige Dinge problematisch.


monfire 
Beitragsersteller
 26.06.2020, 09:54

Aber dh ich müsste die letzten 10 Jahre zurück zahlen? Das sind doch bestimmt 50.000 Euro ;(((

Aivas  26.06.2020, 13:46
@monfire

Nein. Das muss du nicht. Wie kommst du denn da drauf.

Als Freiberufler bist du nicht pflichtversichert.Das bedeutet, es besteht keine Pflicht zur Versicherung. Du kannst dich jetzt für zukünftig anmelden bei der Krankenkasse.

Andri123  26.06.2020, 15:23
@Aivas

Nein, es geht hier nicht um versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, sondern um die seit 2007/2009 bestehende Versicherungspflicht gemäss Par. 193 VVG. In D kann man seitdem nicht unversichert sein und Beiträge werden rückwirkend erhoben.

monfire 
Beitragsersteller
 27.06.2020, 00:14
@Andri123

Ich sehe grade die Versicherungspflicht ist erst seit dem 1. Januar 2009. Es kann sein das es schon vorher war. Dh wenn ja muss ich nichts zahlen?;)

Wenn u jetzt GRundsicherung/ALG II bekommst, bist Du ja automatisch in der Krankenkasse.

Wo hast Du Dich anmelden lassen?

Wenn Du Pech hast, kommt ein Nachforderungsbescheid.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

monfire 
Beitragsersteller
 26.06.2020, 10:25

In der Anmeldung hieß es ist das es bei selbständigen keinen Nachweis verlangt. Nun kam ein Schreiben das sie einen Nachweis haben wollen. Hab ich aber nicht! ;(

wfwbinder  26.06.2020, 11:06
@monfire

Dann gehe zur AOK und sage denen, dass Du die letzten Jahre in GB ansässig warst. in GB gibt es keine Meldepflicht, aber eine öffentliche Krankenversorgung.

monfire 
Beitragsersteller
 26.06.2020, 11:13
@wfwbinder

Aber ich war ja die ganze Zeit hier gemeldet bzw. habe mich auch hier in Berlin mal umgemeldet. Wollen die da keine Nachweise?

Ja, die allgemeine Versicherungspflicht gibt es jetzt schon über 12 Jahre. Dem entsprechend wäre nachzuzahlen. Es gibt allerdings die allgemeine Verjährung für Sozialversicherungsforderungen von 4 Jahren.

Spannend wird die Höhe der Beiträge. Dazu wird Dein Einkommen der letzten Jahre benötigt. Wenn Du nicht kooperierst, wird der Höchstbeitrag gefordert. Das wäre ganz schlecht.

Die Forderungen verschwinden auch nicht, wenn man heiratet oder ins Ausland geht.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung