Gewinn an Börse - Krankenkasse meiner Frau erhebt Beiträge - ist das normal?
Ich bin Privat krankenversichert, meine Frau gesetzlich und freiwilliges Mitglied.
Jetzt habe ich im vergangenen Jahr einen Gewinn an der Börse gemacht. Hier wurden dann auch für meine Frau von der Krankenkasse Beitrage davon erhoben.
Nun habe ich im Folgejahr die ganze Summe wieder zugesetzt, kann ich hiervon jetzt ,wie bei dem Finanzamt, die Beiträge auch auf Verluste wieder bei der Krankenkasse geltend machen und zurückverlangen da die ganze Sache an der Börse plus minus 0 ausgegangen ist??
3 Antworten
Hallo,
wenn ein Ehegatte freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist und der Ehegatte nicht in der GKV ist, werden die Einnahmen des PKV-Ehegatten nach § 240 SGB V zur GKV-Beitragsberechnung herangezogen. Bei allen freiwilligen Mitgliedern ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.
Nach den vorgaben des GKV-Spitzenverbandes gehören Veräußerungsgewinne zu den beitragspflichtigen Einnahmen:
-> Seite 24
Verluste können bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge nur gegen Gewinne der gleichen Einkunftsart verrechnet werden:
Gruß
RHW
Jetzt habe ich im vergangenen Jahr einen Gewinn an der Börse gemacht. Hier wurden dann auch für meine Frau von der Krankenkasse Beitrage davon erhoben.
Dann wurde der Einkommensteuerbescheid von der Krankenkasse entweder falsch gelesen, oder Ihr habt bei der Eintragung in die Steuererklärung einen Fehler gemacht.
Natürlich darf die Krankenkasse nur Beiträge auf die Einkünfte Deiner Frau berechnen.
kann ich hiervon jetzt ,wie bei dem Finanzamt, die Beiträge auch auf Verluste wieder bei der Krankenkasse geltend machen
Tut mir Leid, aber ich weiß nicht, ob die Krankenkasse den Verlustvortrag kennt. Aber es meldet sich bestimmt noch ein Krankenkassenspezialist.
Hallo, bei freiwillig Versicherten, deren Partner privat versichert ist, wird dessen Einkommen zur Hälfte für die Beitragsberechnung berücksichtigt, maximal allerdings nur bis zum halben Höchstbeitrag. Hier hat die Kasse offenbar das gesamte Einkommen laut Steuerbescheid zur Berechnung herangezogen.
Wenn im Folgejahr durch die Verluste das Gesamteinkommen fällt, führt dies bei gleichem Berechnungsverfahren auch zu einem niedrigeren Beitrag beim Ehepartner. Allerdings nur in dem Korridor zwischen Mindestbeitrag (ca. 160 EUR) und halbem Höchstbeitrag.
Viel Glück
Barmer
Danke für die Mitteilung. Leider hatte meine Frau im Folgejahr als die Verluste eintraten den Mindestbeitrag da sie nicht mehr beschäftigt war, und unter Mindestbeitrag läuft nur noch die Nase habe ich gehört. Aber nochmals Danke so weiß man Bescheid das nichts mehr zu holen ist.