Zurzeit bin ich 65 Jahre alt und mit 50% Behinderung eingestuft worden, da ich einen Herzinfarkt und eine Lungenembolie überlebt und zudem eine künstliche Hüfte (RE) eingesetzt bekommen habe. Diese Hüfte muss jedoch in einigen Wochen wieder ausgetauscht werden, da sie schmerzhaft locker ist.

Nach dem ersten Hüftgelenk Rechts bekam ich zwischenzeitlich die zweite Hüfte Links ausgetaucht. Ferner sind beide Kniee gemäß Röntgenbildern ebenfalls verschlissen und müssten ausgetauscht werden, was ich jedoch wegen des Thromboserisikos ablehne.

In einem Sprunggelenk habe ich nunmehr eine Arthrose, die nur mit Schmerzmittel erträglich ist. Das ist 7 Pillen (Marcumar, Clopidogrel etc. täglich zu mir nehmen muss rundet das Bild ggf. nur ab.

Da meine Venenklappen defekt sind trage ich 24/7 Thrombosestrümpfe bis zur Hüfte, da die Schmerz sonst nicht ertragbar sind.

Ich möchte nun wissen, ob ich als selbständiger Bauingenieur mit diesem Beschwerdebild eine Höherstufung beantragen sollte. Da ich meine Rentenzahlung für die Ausbildung meiner Kinder eingesetzt habe, muss ich weiterarbeiten.