Sonderkündigungsrecht bei der Krankenversicherung?
Hallo,
Gilt das Sonderkündigungsrecht bei der Kündigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenkasse wenn man endgültig im nicht-EU Ausland umzieht? Darf man mit sofortiger Wirkung kündigen oder gelten auch in diesem Fall irgendwelche Regelungen?
Welche Unterlagen braucht man für so eine Kündigung?
2 Antworten
Vermutlich musst Du die Abmeldungsbestätigung vorlegen. Von einer Kündigungsfrist würde ich in dem Fall nicht ausgehen.
Aber bei den meisten Krankenkassen kann man auch anrufen.
Du bist immer nur dann Mitglied in der GKV, wenn du in Deutschland sozialversicherungspflichtiges Einkommen beziehst. Willst du ins Ausland umziehen und den Job hier behalten? Dann hast du als sogenannter Grenzgänger verschiedene Möglichkeiten. Wenn du den Job in Deutschland aufgibst, endet nach spätestens 1 Monat auch deine Krankenversicherung. Du wirst dann automatisch vom Arbeitgeber abgemeldet und brauchst nichts weiter zu tun.
und wie ist es wenn man keinen Job hat und nur die Beiträge freiwillig zahlt (freiwillige Versicherung)? Danke
Nein. Seit einigen Jahren gibt es die Pflichtversicherung. Man ist also automatisch versichert, auch ohne Einkommen. Dadurch können sich hohe Schulden ansammeln.