Von Hauptgewinne ins Nebenerwerbe mit MIDI-Job?

1 Antwort

Wenn das Brutto aus dem Job höher ist als der Gewinn aus der Selbständigkeit, und auch der zeitliche Aufwand, giltst Du normalerweise als nur nebenberuflich selbständig, womit Du dann im Midijob pflichtversichert bist und keine freiwilligen Beiträge mehr zahlen müsstest.

Nun wird aber der Gewinn aus der Selbständigkeit per Steuerbescheid pro Kalenderjahr festgestellt. Wie die KV diese Abgrenzung (z.B. 15.000 wurden im ersten Halbjahr erwirtschaftet, 6.000 im zweiten Halbjahr, oder so) vornehmen sollte, ist mir nicht bekannt.

Das wird Dir die KV aber sagen.


Dickboos70 
Beitragsersteller
 09.07.2023, 18:27

Und was soll ich beim Formular für den Arbeitgeber angeben?Er möchte wissen ob ich noch eine andere Beschäftigung ausübe und bei welchem Arbeitgeber. Da ich aber selbständig bin habe ich keinen. Und das monatl. Bruttoentgeld soll ich auch eintragen. Aber welches, das bisherige oder das zukünftige, was deutlich niedriger ausfallen wird!

Andri123  09.07.2023, 18:39
@Dickboos70

Da geht es wohl um die Lohnsteuerklasse. Da Du keinen weiteren Arbeitgeber hast, kann er sich ja als erster Arbeitgeber bei elstam anmelden.

Dickboos70 
Beitragsersteller
 09.07.2023, 18:58
@Andri123

Ich finde diesen Fragebogen unglücklich formuliert. Mann kann nur zwischen: ja ich übe noch eine Beschäftigung aus und nein,ich über keine aus , auswählen. Und dann eben bei welchem Arbeitgeber. Habe bedenken, dass es naher heißt ,Mann hat eine Beschäftigung nicht angegeben.

Andri123  09.07.2023, 19:16
@Dickboos70

Du hast ja keine weitere Beschäftigung, also kein Anstellungsverhältnis.

Dickboos70 
Beitragsersteller
 09.07.2023, 18:12

Genau diese Frage stelle ich mir auch.. Ich glaube nämlich auch, dass sie das ganze Jahr zusammen rechnen., laut dem Steuerbescheid . Ich werde also nochmal mit der KV telefonieren müssen!