Von Hauptgewinne ins Nebenerwerbe mit MIDI-Job?
Hallo, ich bin seit 20 Jahren selbständig( mit einem Hauptgewerbe wo ich ca.23.000 Gewinn mache). Ich möchte mich aber beruflich umorientieren und fange nächsten Monat einen 20 Stunden/Woche midijob an wo ich 1120 Euro brutto verdienen werde. Möchte dann meine Selbständigkeit stark reduzieren und nur noch ca. 15 std. In der Woche dafür aufbringen. Das bringt ca.900-1000 Euro Gewinn. Da mein Ladenlokal Mietvertrag noch 2 Jahre gilt kann ich es nicht komplett sein lassen, was ich aber auch nicht möchte. Meine Frage ist, ob die Krankenkassebeiträge, die ich bis jetzt freiwillig gesetzlich gezahlt habe,von dem midijob übernommen werden ? Und was muss ich bei dem Fragebogen zur Abrechnung von Arbeitnehmern im midijob angeben?Die wollen wissen ob ich noch weiteren Beschäftigungen nachgehe und bei welchem Arbeitgeber? Denn habe ich aber nicht. Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Wenn das Brutto aus dem Job höher ist als der Gewinn aus der Selbständigkeit, und auch der zeitliche Aufwand, giltst Du normalerweise als nur nebenberuflich selbständig, womit Du dann im Midijob pflichtversichert bist und keine freiwilligen Beiträge mehr zahlen müsstest.
Nun wird aber der Gewinn aus der Selbständigkeit per Steuerbescheid pro Kalenderjahr festgestellt. Wie die KV diese Abgrenzung (z.B. 15.000 wurden im ersten Halbjahr erwirtschaftet, 6.000 im zweiten Halbjahr, oder so) vornehmen sollte, ist mir nicht bekannt.
Das wird Dir die KV aber sagen.
Da geht es wohl um die Lohnsteuerklasse. Da Du keinen weiteren Arbeitgeber hast, kann er sich ja als erster Arbeitgeber bei elstam anmelden.
Ich finde diesen Fragebogen unglücklich formuliert. Mann kann nur zwischen: ja ich übe noch eine Beschäftigung aus und nein,ich über keine aus , auswählen. Und dann eben bei welchem Arbeitgeber. Habe bedenken, dass es naher heißt ,Mann hat eine Beschäftigung nicht angegeben.
Du hast ja keine weitere Beschäftigung, also kein Anstellungsverhältnis.
Genau diese Frage stelle ich mir auch.. Ich glaube nämlich auch, dass sie das ganze Jahr zusammen rechnen., laut dem Steuerbescheid . Ich werde also nochmal mit der KV telefonieren müssen!
Und was soll ich beim Formular für den Arbeitgeber angeben?Er möchte wissen ob ich noch eine andere Beschäftigung ausübe und bei welchem Arbeitgeber. Da ich aber selbständig bin habe ich keinen. Und das monatl. Bruttoentgeld soll ich auch eintragen. Aber welches, das bisherige oder das zukünftige, was deutlich niedriger ausfallen wird!