Hallo, Leute.
Ich habe vor einem Monat einenBrief von AOK, bekommen, indem es stand, dass sie um meine Einiwlligung bitten, ab2017 Mitglied der Krankenkasse zu werden, da ich während dieses Zeitraumes als Werkstudentin gearbeitet habe.
Am Anfang des Jahres 2018 bin ich aber zu der AOK lgegangen, danit ich mich abmelde, da ich in meinem Heimatland, das EU- Staat ist, krankversichert bin. Die AOK- Angestelltin hat eine Kopie meiner europäischen Gesundheitskarte gemacht und hat mich erfolgreich abgemeldet.
3 Jahre später wollte ich mich infolger der Corona- Situation nochmal melden und sie wollen, dass ich für die drei Jahre all meine studentischen Beiträge zahle, obwohL es im

Jahr 2018 gar kein Problem war, dass sie mich abmelden, obwohl sie wussten, dass ich arbeitstätig bin. Mein Frage ist: sind im Recht, diese Summe von mir zu verlangen?