Übungsgleiterpauschale + Werkstudentin?
Guten Abend,
leider finde ich für mich kein passendes Beispiel bei den bereits gestellten Fragen zu diesem Thema.
Ich arbeite als Werkstudentin mit 64 Stunden im Monat (Lohnsteuerfrei (Gleitzone), aber RV Beiträge, und selber als Studentin bei der Krankenkasse versichert (da mehr als 450€ im Monat)). Kann ich dennoch die Übungsleiterpauschale in einem Sportverein steuerfrei beziehen? Und wo muss dies angegeben werden?
Schöne Grüße
Ilona
2 Antworten
Hallo,
hier der Aspekt der Sozialversicherung:
Wenn die Einnahmen als Übungsleiterin die Pauschale nicht übersteigen, gelten sie nicht als Arbeitsentgelt und es sind daher daraus auch keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Wenn die Pauschale überschritten wird, sind nur aus dem übersteigenden Beitrag Beiträge zu zahlen (wenn es eine Arbeitnehmertätigkeit ist).
Wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt, sind weiterhin nur Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Wenn die 20 stunden überschritten werden, sind aus beiden Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen (bis zur Pauschale bleibt die Beschäftigung als Übungsleiter beitragsfrei).
Gruß
RHW
Kann ich dennoch die Übungsleiterpauschale in einem Sportverein steuerfrei beziehen? Und wo muss dies angegeben werden?
Wenn Dir einer die Übungsleiterpauschale zahlen sollte, natürlich.
Allerdings ist das Normale, dass man ein Honorar als Übungsleiter bekommt und zum Zwecke der Besteuerung die Übungsleiterpauschale (bis zu 2.400,- pro Jahr) abziehen darf.
Das klappt nicht nur bei Studenten, sondern bei allen anderen auch.
Nun wird sie sich nicht selbst die Übungsleiterpauschale vom Einkommen abziehen, sondern sie muß dieses Einkommen an der richtigen Stelle in der Steuererklärung eintragen, oder?
Wo also ist es einzutragen? ( Also das würde ich mich als Fragestellerin fragen)... Sorry