KV-Beiträge aus Direktversicherung ?
Hallo. Die Direktversicherung meiner Frau wurde nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb auf sie als VN umgeschrieben. Beiträge wurden ab dem Zeitpunkt privat weiter eingezahlt. Ab Juli 2017 geht sie in die Altersrente. Die LV wird zum 1.12.2019 fällig. Hier mal die Eckdaten: Beginn LV am 1.12.1995, Ablauf LV am 1.12.2019, Auszahlung als Einmalbetrag, VN seit 2013 ist meine Frau, weiterhin GKV versichert, Rentenbeginn meiner Frau im Juli 2017, Ich bin Rentner und seit 1990 in der PKV,
Laut Vertrag ist es ihr erlaubt, die Versicherung nach Rentenbeginn, also ab dem 1.7.2017, zu beleihen, abzutreten oder zu kündigen. Können wir die Beiträge zur GKV vermeiden, wenn sie VN bleibt, ich aber als Begünstigter eingetragen werde? Also keine GKV, da ich ja privat versichert bin. Falls das nicht geht, welche Möglichkeiten gibt es bei unserer Konstallition noch, um die Beiträge zur GKV zu vermeiden? Kann ich in die LV als neuer VN eintreten?
Danke für eure Ratschläge. Gruß Achim
3 Antworten
Wenn die Direktversicherung verrentet wird, dann fällt jeder künftige Rentenbetrag zeitlebens in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GKV-Beiträge.
Bei einer Einmalauszahlung gilt dies nur für 120 Folgemonate in Höhe eines fiktiven Rentenbetrages von 1/120stel des Auszahlungsbetrages, also nicht zeitlebens! Nun könnt Ihr rechnen, welche Nutzung der Versicherung sich eher lohnt;-)
Beiträge wurden ab dem Zeitpunkt privat weiter eingezahlt.
Der Zeitpunkt wurde nicht genannt. Aber der selbst getragene Beitragsanteil bleibt bei dem 1/120stel der Einmalauszahlung unberücksichtigt.
... welche Möglichkeiten gibt es bei unserer Konstallition noch, um die Beiträge zur GKV zu vermeiden?
Wenn es neben der normalen Rente noch weitere GKV-beitragspflichtige Einkünfte gibt, die insgesamt die jetzige und künftigen Beitragsbemessungsgrenzen (ab 2017 € 4.350/Monat) erreichen lassen. Wenn die fiktiven 1/120stel Beiträge oder die tatsächlichen Renten aus der Direktversicherung über der jeweils gültigen Grenze liegen, bleiben sie unberücksichtigt;-)
Hallo,
was kann sie tun?
- ausrechnen, wie hoch ein 1/120 der Auszahlungsteil (nur Anteil für den Arbeitnehmerzeitraum) ist: wenn der Betrag unter 148,75 Euro (2017) liegt und keine weitere Betriebsrente, Lebensversicherung etc. bzw. Selbständigkeit hinzukommt, ist die Auszahlung beitragsfrei.
- die Bruttoeinnahmen der Ehefrau liegen ab der Auszahlung ohne diese 1/120 immer über der Beitrragsbemessungsgrenze (4350 Euro = 2017)
Gruß
RHW
Achim, in dieser Konstellation kommst du beziehungsweise besser deine Frau nicht um die Zahlung der KV Beiträge herum.Dafür wurden ja auch in der Ansparphase keine KV Beiträge entrichtet.Die KV- Beiträge werden bei einer Einmalauszahlung auf 120 Monate hochgerechnet, sofort abgezogen und mit dem Rest könnt ihr machen was ihr wollt.
Außerdem wichtig, nur auf die Rente, die während der Zeit, oder Arbeitgeber Versicherungsnehmer war, werden jetzt die KV Beiträge erhoben.
Mit umschreiben des Vertrages auf deine Frau erlischt die Beitragspflicht der KDVR für den
Zeitraum ab Umschreibung
Kann man diese Beiträge steuerlich absetzen? Wenn ja wie? (Antwort, bitte sehr genau, danke).
Die KV- Beiträge werden bei einer Einmalauszahlung auf 120 Monate hochgerechnet, sofort abgezogen und ..
Stimmt nicht, das 120stel wird von der GKV monatlich abgebucht.