Muss ich der Krankenkasse unsere Hochzeit melden?
Mein Lebensgefährte und ich wollen heiraten er bezieht große Witwenrente. Die Rentenversicherung schrieb uns das sie keine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten? Was ist mit der Krankenkasse muss ich da bescheid sagen und darf die Krankenkasse diese Beiträge von der Abfindung abziehen. Danke im voraus für eure hoffentlich hilfreichen Antworten.
4 Antworten
Deine Frage ist etwas wirr formuliert.
Wenn Ihr heiratet, dann erlischt die Witwenrente. Wenn Dein Partner privat versichert ist, dann interessiert es schlichtweg nicht, welche Einkommen er in Summe hat.
Offenbar bekommst Du eine Abfindungszahlung und bist gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall der Einmalzahlung bedient sich natürlich die Krankenkasse.
Lies mal diesen Artikel, dann kannst Du selbst beurteilen, ob Du zu denjenigen gehörst, wo bei einer Abfindungszahlung die Krankenkasse mit kassiert.
http://www.finanztip.de/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen/
Der Link bezieht sich nur auf Abfindungen für Arbeitnehmer (also Zahlungen vom (Ex-)Arbeitgeber.
Hallo,
sind beide Personen bei gesetzlichen Krankenkassen versichert?
Oder nur eine Person? Wenn ja, welche Art der gesetzlichen Krankenversicherung hat diese Person? Krankenversicherung als Arbeitnehmer? Krankenversicherung als pflichtversicherter Rentner? Oder ...?
Gruß
RHW
Beide sind gesetzlich bei der gleichen Krankenkasse versichert!
Hallo, man sollte schon mit der Kasse reden. Haben beide Partner Einkommen oder wird einer der beiden familienversichert ? Das kann nicht klappen, wenn man esder Kasse nichts sagt.
viel Glück
Barmer
Hallo,
eine Info an die Krankenkasse ist nicht erforderlich.
Ausnahmen:
- ein Ehegatte hat keine bzw. niedrige Einnahmen und soll zukünftig kostenlos über den Ehegatten familienversichert werden. § 10 SGB V
- ein Ehegatte hat bisher in der Pflegeversicherung den Kinderlosenzuschlag gezahlt und erhält jetzt durch die Heirat Stiefkinder.
Gruß
RHW
Sorry so verwirrend wollte ich nicht schreiben. Aber das beantwortet meine Frage. Ich habe schon einmal hier geschaut das heißt es z.b. das die Abfindung selbst nicht als Einkommen zählt und deshalb keine Beitragspflicht bzgl. Kranken und Pflegevers. besteht. Trotzdem vielen Dank!!