Krankenkassenpflicht bei Direktversicherung
Wie erfährt eine Krankenkasse, dass eine Direktversicherung ausgezahlt wurde, wenn die Frage der Versicherungsgesellschaft nach der Krankenversicherung mit "privat versichert" beantwortet wurde? Als immer über die BMG versicherter AN sehe ich nicht ein, dass ich auf die von mir selbst gezahlten Versicherungsbeiträge Krankenkassen- und Pflegeversicherung bezahlen soll. Wieso wird ein Unterschied zu einer "normalen" Kapital-Lebensversicherung gemacht ? Vielen Dank.
1 Antwort
Die Versicherungen müssen bei Auszahlung von Versicherungsleistungen generell die Krankenkasse informieren. Wer dazu falsche Angaben macht, bewegt sich auf gefährlichem Gelände.
In Zeiten hoher Transparenz von Finanztransaktionen halte ich das Risiko für sehr hoch, aufzufliegen. Evt. kommt noch ein Strafverfahren hinzu: Sozialversicherungsbetrug, würde ich mal tippen.
Unter dem Strich dürfte sich eine DV immer noch gelohnt haben, weil zumindest erhebliche Steuervorteile gegeben waren.
Unter dem Strich dürfte sich eine DV immer noch gelohnt haben, weil zumindest erhebliche Steuervorteile gegeben waren.
Nach Zahlung der KV Beiträge ist die Redite nahe Null.
und wenn man der Versicherung die Krankenkasse nicht mitteilt? Wohin soll diese dann melden?