Hallo, ich wurde rückwirkend zum 01.10.2016 von meiner Krankenkasse als sozialversicherungspflichtig eingestuft weil ich mein Studentenstatus verloren habe.

Daraufhin möchte mein erster Arbeitgeber jetzt alle AN-Anteile von mir zurück. Ich habe im SGB IV §28g gelesen, dass dies nur für die letzten 3 Abrechnungsmonate rechtens ist. Mein Arbeitgeber meint aber nun, dass er keine Schuld bei sich sieht weil ich eine Studienbescheinigung abgegeben hatte (habe meinen Studentenstatus bei der Krankenkasse zum 1.10. verloren - was erst nachträglich herauskam).

Ich bin aber der Meinung, dass es nicht mein Verschulden ist und der Arbeitgeber sich um die Einstufung bzw. Prüfung am Ende des Jahres 2016 hätte kümmern müssen.

Wer hat nun recht und muss ich alles zurück zahlen?

Über Hilfen jeglicher Art würde ich mich sehr freuen.