Kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend kündigen?
Hallo erstmal,
Folgende Situation:
seit 08/2008(Begin meiner Ausbildung) – 08/2014(Ende meiner Beschäftigung) war ich bei der AOK versichert.Seit 09/2014(Begin Freistellung für schulische Weiterbildung) – Heute bin ich bei der Audi BKK versichert.
Das Problem:
seit August 2016 bin ich automatisch mit der Wiedereinstellung bei meinem Arbeitgeber zusätzlich bei der AOK versichert.
Nun möchte ich aufgrund der Leistungen der Audi BKK, bei der AOK kündigen. Und das rückwirkend ab August 2016.Inklusive Rückzahlung der Beiträge.
Ich war schon bei der Audi BKK, die mich zur Personalabteilung meines Arbeitgebers geschickt haben. Bisher kann mir keiner so Recht weiterhelfen.
Ich habe jetzt folgenden Antrag im Internet gefunden:http://www.aok-business.de/tools-service/formulare/erstattungsantrag-zu-unrecht-gezahlter-beitraege/
Bin ich damit auf dem richtigen Weg?Wie ist die Rechtslage?
freundliche Grüße
3 Antworten
Sie können nicht gleichzeitig bei zwei GKV gemeldet sein.Hier muss eindeutig etwas gewaltig schief gelaufen sein.Wenn ich das richtig verstanden habe sind Sie bereits bei Audi BKK als Versicherter.Der AG kann ohne Ihr Einverständnis nicht einfach eine andere GKV wählen.Hier müssen Sie Ihren AG und die AOK auf die falsche Anmeldung ansprechen und entsprechend reklamieren.
Also ich bin tatsächlich zweifach versichert. Mir wurde auch gesagt, dass das nicht sein kann. Aber ich weiß das die Audi BKK mir Beiträge von meinem Konto abbucht und die AOK entsprechend auf meiner Entgeldabrechnung den gesetzlichen Beitrag abzieht.
Da die AOK zum Teil von meinem Arbeitgeber bezahlt wird, wäre für mich wahrscheinlich die einfachste Lösung bei der Audi BKK zu kündigen und deren Beiträge zurückzufordern, da diese Rückzahlung nur mein Konto betreffen würden?!
Ich bin im Zwiespalt, was die bessere Lösung wäre, da mir die Krankenkasse als Kunde am Ende tatsächlich egal ist. Jedoch möchte ich den zu viel gezahlten Beitrag zurück. Von welcher Kasse sollte ich die Beiträge zurückfordern/kündigen?
Hallo,
bestand von 9/20014 bis 07/2016 eine Familienversicherung über eine andere Person? Bei welcher Krankenkasse?
Wieviel Stunden beträgt die wöchentliche Arbeitszeit seit August 2016?
Hat der aktuelle Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn (August 2016) eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse nach § 175 SGB V erhalten?
Gruß
RHW
Es ist nicht möglich bei zwei gesetzlichen Krankenkassen versichert zu sein.
Wenn die alte nicht ordnungsgemäß gekündigt wurde mit Nachweis der Weiterversicherung ist die neue nicht zustande gekommen.
Ich war Gestern bei der AOK. Und beim dritten Versuch konnte mir tatsächlich einer helfen.
Das ist der richtige Ansatz wie Sie hier schreiben. Ich war nämlich von 2014 bis April 2016 Familienversichert bei der A-BKK und mit meinem 25. Lebensjahr hätte ich die Möglichkeit zum wechseln gehabt. Da ich das nicht tat, bin ich seitdem für mind. 18Monate bei der A-BKK versichert.
Alle Beiträge(AG&AN Anteile), die ab August an die AOK gingen werden an die A-BKK überwiesen. Und die zu unrecht abgebuchten Beiträge der Audi BKK werden an mich zurückgezahlt.
Mein Arbeitgeber vor und nach der Schule ist übrigens der gleiche. Wahrscheinlich hätte ich bei Wiedereinstellung den Versicherungswechsel angeben müssen.