Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu bezahlen?
Hallo, ich bin ein Student. neben meinem Studium habe ich immer zwei Jobs gehabt. Der erste Job ist als SHK an der uni, und der zweite Job ist als Wachman am Wochenenden. letztes Jahr habe ich fast nur gearbeitet und weniger studiert und habe ca. 23000 verdient. Ich habe letztes Jahr für die Krankenkasse nur den Studentenbeitrag monatlich selber bezahlt. Nachdem Ich die Krankenkasse meine Lohnabrechnungen von Jahr 2016 gezeigt habe, habe ich eine Rechnung von ungefähr 3000 Euro bekommen, weil mein Arbeitgeber keine Beiträge bezahlt hat und ich letztes Jahr 30 jährige geworden bin. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert und habe diese Antwort bekommen: ______________________________
Sie sind bei uns als Student angemeldet und haben auch eine Studienbescheinigung eingereicht. Sie müssen sich selbst als Student in Ihrem Alter bei der KK versichern und da Sie bei uns studentisch gemeldet sind, werden da auch nur die RV Beiträge bezahlt. Als Student ist Ihre Hauptbeschäftigung das Studium und es darf dann nur in den Semesterferien mal mehr verdient werden. Sie wurden von Anfang an als Student bei uns angestellt und das läuft auch so seit 2009.
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Meine Frage : ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Hälfte zu bezahlen.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Das Studentenwerk hat Dir mit Sicherheit gesagt, dass man als Student im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche Arbeiten, um den Studentenstatus nicht zu gefährden.
Es war vom Arbeitgeber, der von Dir den Nachweis bekommen hast, dass Du Student bist (Immatrikulationsbescheinigung) udn den Nachweis der Studenten KV, Dich als Werkstudent zu führen und somit nur den Rentenversicherungsbeitrag abzuziehen und keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- udn Arbeitslosenversicherung abzuziehen und abzuführen.
Der Arbeitgeber konnte nicht wissen, dass Du noch zusätzlich arbeitest und somit den Studentenstatus verloren hast.
Du hast einfach geschlafen, tut mir leid, aber diese Informationen sind frei zugänglich und werden wieder und wieder verbreitet.
Hallo, wenn Sie beim Arbeitgeber als Werkstudent beschäftigt sind, muss er das nicht, weil er davon ausgehen kann, dass Sie als Student versichert sind.
Die studentische Pflichtversicherung hat mit Vollendung des 30.Lebensjahres geendet und Sie hätten unabhängig von den Jobs den freiwilligen Mindestbeitrag zahlen müssen von ca. 170 EUR. Dazu hat es sicher auch Korrespondenz von der Kasse gegeben. Als freiwillig Versicherter werden Sie aber entsprechend Ihrem Einkommen eingestuft und daher wird die Kasse aufgrund der Einkünfte Nachzahlungen verlangen. Die Kasse macht alles richtig.
Und der Arbeitgeber auch, weil er ja nicht weiß, dass Sie kaum noch studiert haben.
Möglicherweise ist der Arbeitgeber auch nicht mehr an Ihnen interessiert, wenn er Sozialversicherung bezahlen muss.
Viel Glück
Barmer
Als Student sollte man eigentlich die Fähigkeit haben, Verträge zu lesen und zu verstehen. Da Du Deinem Arbeitgeber nachgewiesen hast, dass Du noch Student bist und er Dich als studentische Kraft eingestellt hat entfällt für ihn die Pflicht, Dich bei einer Krankenkasse zu versichern und dafür Beiträge abzuführen.
Zudem sollte man als Student ebenfalls wissen, dass die Arbeitgeber schon mehrere Jahre weniger als die Hälfte zu den Krankenkassenbeiträgen zuzahlen.
Hallo,
der Arbeitgeber beteiligt sich nur Arbeitnehmern, die bei der Krankenkasse als Beschäftigte geführt werden, mit 7,3% (=50% der Beiträge ohne Zusatzbeitrag) an den Krankenversicherungsbeiträgen.
An den Beiträgen für die freiwillige Krankenversicherung bei Minijobbern und Werkstudenten beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Wenn er es freiwillig täte, wären von diesem Zuschuss auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Vor dem 30. Geburtstag hat die Krankenkasse vermutlich auf die Umstellung von der studentischen auf die freiwillige Krankenversicherung hingewiesen und nach den monatlichen Bruttoeinnbahmen gefragt. Wenn die Einnahmeangaben nicht vollständig waren, kommt es aus diesem Grund zu einer Nachzahlung.
Gruß
RHW