10 Wochen krank aber wegen unterschiedlicher Diagnosen?

3 Antworten

Neues Urteil zur Entgeltfortzahlung bei mehreren Krankheiten

Aktuelles - 13.Mai 2020

Grundsatz: Nur ein Verhinderungsfall während einer Arbeitsunfähigkeit

Solange Ihr Arbeitnehmer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, hat er zunächst Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen durch Sie als Arbeitgeber. Wenn verschiedene Krankheiten unabhängig voneinander auftauchen, besteht der Anspruch grundsätzlich immer wieder neu. Was aber passiert, wenn eine neue Krankheit während einer noch bestehenden Arbeitsunfähigkeit oder im direkten Anschluss auftaucht? Ausnahmsweise entsteht dann kein neuer Fall, die Fristen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gelten weiter. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Arbeitnehmer.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil 5 AZR 505/18 vom 11.12.2019 entschieden, dass es sich grundsätzlich um einen Verhinderungsfall handelt. Davon wird ausgegangen, wenn die bescheinigten Arbeitsverhinderungen zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgen oder zwischen ihnen lediglich ein arbeitsfreier Tag oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt. Das gilt übrigens auch, wenn die Entgeltfortzahlung bereits beendet war und Ihr Arbeitnehmer wegen der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommt. Im Streitfall muss der Arbeitnehmer beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung beendet war.


Lampensalat 
Beitragsersteller
 20.05.2023, 13:08

Ok, danke. Dann nehme ich dazwischen einen Urlaubstag

tellerchen  20.05.2023, 13:09
@Lampensalat

Wenn verschiedene Krankheiten unabhängig voneinander auftauchen, besteht der Anspruch grundsätzlich immer wieder neu.

Andri123  20.05.2023, 13:30
@Lampensalat

Der AG kann allerdings über die KV eine Überprüfung durch den MDK veranlassen, wenn er Zweifel an der Echtheit der Erkrankung hat.

Lampensalat 
Beitragsersteller
 20.05.2023, 13:32
@Andri123

Stimmt, aber das wird der AG bei einem bereits gekündigten Arbeitsverhältnis wohl kaum tun.

Andri123  20.05.2023, 13:34
@Lampensalat

Ich dachte, er soll wochenlang einem gekündigten Mitarbeiter den Lohn fortzahlen. Da gibt es mitunter schon AG, die sich über sowas ärgern.

Wenn du lückenlos krankgeschrieben bist, bringt auch ein Diagnosewechsel keine Verlängerung der Lohnfortzahlung (oder des Krankengeldes).


Macci52  06.08.2023, 09:15

Dem muss ich leider widersprechen. Ich war 8 Wochen durchgehend krank mit 2 verschiedenen Diagnosen. Lohnfortzahlung war dann auch 8 Wochen.

Lampensalat 
Beitragsersteller
 20.05.2023, 13:31

Ok, dann nehme ich dazwischen einen Urlaubstag

Curasanas  20.05.2023, 13:35
@Lampensalat

Wenn das dein Arbeitgeber akzeptiert (Urlaub muss abgesprochen und (!) vom Arbeitgeber genehmigt werden).

Wenn Du ohne Unterbrechung au-geschrieben wurdest, hast Du ab dem 43. Tag Deiner Erkrankung Anspruch auf Krankengeld.