Meine Schwester hat die Betreuung meiner Mutter (Pflegestufe 2) im Rollstuhl, die im betreuten Wohnen lebt, übernommen - bekommt sie finanzielle Unterstützung?

3 Antworten

Hallo,

für die Betreuung an sich erhalten Angehörige bzw. Privatpersonen keine Vergütung.

Pflegebedürftige in Pflegestufe 2 (bzw. jetzt Pflegegrad 3 oder 4) erhalten von der Pflegeversicherung die Kosten für den Pflegedienst bezahlt. Wenn kein Pflegedienst aktiv ist, erhält die Versicherte ein Pflegegeld. Es ist auch eine Kombination aus Pflegedienst und Pflegegeld möglich (Kombinationseistung).

Wenn man eine Vollmacht der Versicherten hat, bekommt man die entsprechenden Auskünfte von der Pflegekasse.

Gruß

RHW

Hallo,

ich verstehe dein Grundanliegen nicht so recht. Nur soviel dazu:

wenn deiner Mutter bereits die Pflegestufe 2 ( ab 2017 Pflegegrad 3/4 ) zugesprochen wurde, dann beinhaltet dieser auch finanzielle Leistungen in Form von Pflegegeld. Dieses Pflegegeld steht in erster Linie der Versicherten zu, damit sie den Betreuenden, z.B. dir, deiner Schwester oder helfenden Bekannten die Hilfe nach eigenem Ermessen vergüten kann.

Hier in der von dir geschilderten Sachlage, wird sicherlich deine Schwester die Finanzen eurer an Demenz erkrankten Mutter verwalten. 

Auch Versicherte von Wohnformen wie dem " Betreuten Wohnen " mit einer festgestellten Pflegebedürftigkeit erhalten Unterstützung aus der Pflege­versicherung. Sie erhalten die in der häuslichen Pflege festgelegten Sätze des Pflegegeldes oder Sachleistungen.  



Privatier59  04.01.2017, 06:43

Das Grundanliegen ist: Man will Geld für die Unterstützung eines Angehörigen. So toll kann die zeitliche Beanspruchung der Schwester aber ohnehin nicht sein. Immerhin lebt die Mutter im betreuten Wohnen und wird da voll versorgt.

ouattroy  25.04.2021, 12:45
@Privatier59

wie kommst du darauf, dass sie da voll versorgt wird? es gibt, wenn man im betreuten wohnen wohnt, nach wie vor das Geld entsprechend des pflegegrades und alle anderen leistungen wie 125 euro für hilfe im haushalt oder einkaufen durch einen pflegedienst, dann die 60 euro für curabox, ihre rente oder auch die sozialleistungen, die sie jeden monat erhält. im betreuten wohnen ist eine pauschale für concierge, meist hausnotruf etc. schon drin, den rest wir pflege, einkaufen, reinigen etc muss sie dazu buchen oder selbst organisieren. wenn du aber meinst das betreute wohnen, das von pflegeheimen angeboten wird, da bekommt sie nur ein"taschengeld" von 120 euro und bekleidungsgeld. alles andere wird ja von der pflegekasse und amt oder pflegekasse und rente der mutter bezahlt. da braucht sie sich auch nicht um etwas zu kümmern, weil sie ja einem pflegeheim angegliedert ist. aber das ist pflegewohnen eigentlich und kein betreutes oder service wohnen. da hier aber steht, dass die schwester für die mutter viel macht und ob es dafür extra leistungen gibt, handelt es sich hier um betreutes wohnen und da muss sie dann der tochter geld vom pflegegeld geben oder sie schickt jemanden vom pflegedienst für diese 125 euro einkaufen, zur bank etc, oder wohnung putzen. extra leistungen für die tochter gibt es nicht.

Pflegegeld für Angehörige und Pflegesachleistungen wie die Bezahlung des Pflegeheims werden alternativ und nicht kumulativ gewährt. Insofern wird die Pflegeversicherung keine Leistungen an die Schwester erbringen.

Im übrigen ist die Schwester aufgrund des Verwandschaftsverhältnisses ohnehin verpflichtet, der Mutter Unterstützung zu gewähren. Für etwas, was man tun muß,kann man doch keine Bezahlung erwarten.