Hallo zusammen,

Mein Vater hatte im Mai einen Arbeitsunfall (zertrümertes Sprungelenk, gebrochenes Bein) und erhält seitdem pro Tag eine kleine Summe an Geld von der Berufsgenossschaft. Die BG bezahlt auch seine Operationen laut meinem Vater.

Mein Vater teilte gerstern der BG mit, dass er bald in den Urlaub fährt und sich in dem Land von einem Artz untersuchen lassen will. Die Mitarbeiterin teilte, dann ihm mit, dass das nicht geht. Ich zittiere "Wenn du in den Urlaub kannst, dann kannst du auch arbeiten!". Des Weiteren wurde ihm mittgeteil, dass falls er sich entscheidet dennoch in den Urlaub zu fliegen, er eine Strafanzeige erhält und die Kosten für die OPs nicht übernommen werden. Der Haken an der Sache: Das Fulgticket wurde gebucht und das Hotel! Das Geld kriegt er nicht zurück. Das sind über 2000 EUR.

Im nachhinein kann man sagen, dass man vielleicht vorher dies mit der BG hätte besprechen sollen. Aber das hilft bei dem jetztigen Problem nicht weiter.

Ich würde gerne von euch 2 Sachen wissen.

1) Darf die BG einem den Urlaub verbieten?

2) Welche Schlupflöcher gibt es um dennoch in den Urlaub zu fliegen ohne Probleme

Vielen Dank für eure Mühe

Liebe Grüße

Tamara