Gleitzonenbeschäftigung als Student in PKV der Mutter ?
Guten Tag, ich bin momentan in der PKV (Debeka) meiner Mutter (Beamtin) mitversichert, ich bin unter 25 und Student. 20% der Kosten trägt die KV, 80% die Beihilfe. Zur Zeit übe ich ein Minijobverhältnis an der Uni als SHK (studentische Hilfskraft) aus. Ab nächstem Semester wäre es möglich, mehr Wochenstunden für meinen SHK-Vertrag zu bekommen, ich würde somit die 450€ Grenze überschreiten, wäre aber noch unter 20 Wochenstunden, wäre also in der Gleitzone (Midijob). Jetzt habe ich online gelesen, dass ich als Arbeitnehmer in der Gleitzone nicht familienversichert sein darf, sondern mich selbst gesetzlich krankenversichern müsste. Aus diesen Umständen ergeben sich für mich folgende Fragen:
-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?
-kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu müssen (so wie ich das verstanden habe, rührt diese Pflicht daher, dass man als Midijobber Sozialversicherungspflichtig ist und diese Abgaben nur an die gesetzliche KV gezahlt werden können, da die Sozialversicherung staatlich 'gesteuert' ist)?
-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund niedrigerer Beiträge)
Auf Nachfrage bei der Debeka gäbe es keine Probleme aus deren Sicht für das Beschäftigungsverhältnis, solange die 'Beihilfe mitspielt', das kann ich jedoch erst morgen erfragen.
Ich bin (wie man an Hand der Ausführungen vermutlich erahnen kann) absoluter Laie auf dem Gebiet und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar. (Evtl. auch Hinweise auf den Eintritt in die GKV nach dem Studium, falls dieser durch ein Beschäftigungsverhältnis über 450€ an dieser Stelle erschwert werden könnte?)
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und entschuldige mich im gleichen Atemzug für die vermutlich sehr stümperhaft formulierten Fragen. Falls weitere Informationen notwendig sind werde ich diese auf Nachfrage umgehend liefern.
Liebe Grüße
2 Antworten
"-zählt die 'Mitversicherung' bei der PKV überhaupt als Familienversicherung im Sinne einer Familienversicherung bei der GKV?"
Nein, der Begriff Familienversicherung gehört ausschliesslich in die GKV. Du bist als berücksichtigungsfähiger Angehöriger beihilfeberechtigt über deine Mutter und bist eine zusätzliche, eigene versicherte Person in ihrem PKV-Vertrag.
"kann ich überhaupt einen Midijob ausüben ohne mich parallel zu dem
bestehenden privaten Versicherungsschutz noch gesetzlich versichern zu
müssen.."
Ja, denn bei unter 20 Stunden die Woche bist Du nach wie vor hauptamtlich Student (Werkstudentenprivileg). Allerdings gibt es bei Deinem Beihilfeträger (der Bund oder ein Bundesland) möglicherweise Einkommensgrenzen ab den Du Deine Beihilfefähigkeit verlierst, diese solltest Du tunlichst nicht erreichen.
"-wie verhält es sich mit der Befreiung von der Versicherungspflicht die
ich vor Antritt meines Studiums einreichen musste? So wie ich ebendiese
verstanden habe bin ich für die Dauer meines Studiums an die PKV
gebunden (nach dem Studium ist ein Eintritt in die GKV geplant, aufgrund
niedrigerer Beiträge)"
Korrekt, ist ja auch kein Problem. Nach Beendigung Deines Studiums kannst Du nur in die GKV zurück wenn Versicherungspflicht (z.B. durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der JAEG) eintritt.
Hallo,
die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt , immer kostenlos und nur bei gesetzlichen Krankenkassen möglich. Internetartikel, in denen der Ausschluss der Familienversicherung für die beschriebene Situation angegeben ist, sind hier völlig ohne Bedeutung.
Solange die Beschäftigung 20 Stunden wöchentlich nicht überschreitet, gilt man in der Krankenversicherung weiterhin als Student. Es bleibt also weiterhin die PKV bestehen. Die Beihilfestelle hat aber eigene Beihilferegelungen, die für die 80% Beihilfe maßgebend sind. Häufig ist der Bezug von Kindergeld maßgebend. Es kann aber auch eine kalenderjährliche Einnahmegrenze entscheidend sein (ggf. auch rückwirkend, wenn man erst verspätet die genaue Einnahmehöhe weiß). Jede Beihilfestelle kann unterschiedliche Regelungen haben. Ggf. kann die Mutter im Büro im Intranet ausdrucken, unter welchen Voraussetzungen erwachsene Kinder beihilfefähig sind. Falls die 80% Beihilfe wegfallen sollten (in den allermeisten Fällen spätestens ab Studienende), ist die PKV nach Info an die PKV von 20 auf 100% umzustellen (meistens mindestens Verfünffachung der Beiträge).
Der Student trägt während des Studiums nur 7,3% des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung als Rentenversicherungsbeitrag. Wenn das Bruttoentgelt unter 850 Euro monatlich liegt, wird der Arbeitnehmeranteil ermäßigt (Midijob=Beschäftigung in der Gleitzone).
Wenn man nach Ablauf des Kalendermonats, in dem man die Prüfungsergebnisse erhalten hat, mehr als 450 Euro brutto als Arbeitnehmer verdient, wird man als Arbeitnehmer in der GKV krankenversichert. Wenn man als Arbeitnehmer für 12 Monate mehr als 57.600 Euro brutto verdienen sollte, gelten Sonderregelungen (§ 9 SGB V). Wenn man direkt nach dem Studium Selbständiger, Freiberufler oder Honorarkraft wird, bleibt man weiter in der PKV.
Bei Fragen einfach per Kommentar melden.
Übrigens: ein dickes Lob an den Fragesteller: Die Frage ist von einem Laien gestellt, aber sehr klar, gut gegliedert und enthält alle wichtigen Infos. Es gibt m.E. weder Tipp- noch Rechtschreib- noch Zeichensetzungsfehler. Bei Bewerbungen bestimmt eine besondere Stärke, die man auch betonen darf! "Daumen hoch" für die Frage! Da macht das Antworten wirklich Spaß!
Gruß
RHW
Erst einmal vielen Dank für die umfassende und sehr aufschlussreiche Antwort.
Bezüglich der Beihilfeberechtigung erhalte ich erst morgen nähere Informationen von der zuständigen Beihilfestelle (hoffentlich), da ich die Telefonsprechzeiten heute versäumt habe.
Bezüglich der Aussage, dass der Kindergeldanspruch meist maßgebend ist habe ich noch eine Frage: ist nicht lediglich die Wochenstundengrenze von 20 Stunden Kriterium ob meine Eltern weiterhin uneingeschränkt Kindergeld kriegen?
Und unabhängig davon wüsste ich gerne ob "meine" Berechnungen aus dem Gleitzonenrechner der deutschen Rentenversicherung plausibel erscheinen:
Ich könnte bei 19 Wochenstunden und einem Stundenlohn von 9,45€ ab nächstem Semester 718,20€ verdienen von denen lt. Gleitzonenrechner 145,29€ Arbeitnehmeranteil abgehen würden, bleiben ca 573€.
zZ arbeite ich 10 Wochenstunden und verdiene 401,30€ bzw. 390€ je nachdem ob es ein 30 oder 31 Tage Monat ist.
Diese Rechnung wird nicht auf den Cent genau stimmen, da ich zurück gerechnet momentan auch nicht meine im Arbeitsvertrag festgelegten 9,45€, sondern ein wenig mehr verdiene (ich denke das rührt daher, dass die Lohnberechnung taggenau erfolgt und nicht monatlich), aber als Orientierungswert reicht es.
Stünden meinen jetzt ca. 400€ dann trotz fast doppelter Arbeitszeit die lediglich 573€ gegenüber oder hat meine Rechnung irgendwo einen Fehler? Falls nicht, werde ich vermutlich von der Gleitzonenbeschäftigung absehen, da ich nicht 9 Wochenstunden mehr für 173€ (so gesagt 4,80€ Stundenlohn) arbeiten wollen würde, oder übersehe ich Vorzüge (wie in etwa Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge wenn man keinen Krankheitsfall hat o. Ä.)?
Ich bedanke mich für die lobenden Worte und hoffe ich konnte meine weiterführenden Fragen ähnlich gut strukturiert formulieren und erhalte wieder eine so hilfreiche Antwort.
Liebe Grüße und noch einmal vielen Dank für Ihre Mühen.
Ja, für den Kindergeldanspruch ist auch die 20-Stunden-Grenze zu beachten. Einzelheiten:
http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html
Bei den genauen Einzelheiten für das Kindergeld kenne ich mich nicht so gut aus. Beim Arbeitgeber der Mutter gibt es eine Kindergeldsstelle, die sich sehr gut auskennt.
Mit diesem Link ergibt sich bei 718,20 Euro brutto ein Netto von 657,95 Euro:
http://www.sueddeutsche.de/tools/gehaltsrechner
Es werden vom Arbeitgeber nur die Rentenversicherungsbeiträge nach der Gleitzone abgezogen.
Die Mutter zahlt natürlich weiterhin unverändert 20% zur Kranken- und Pflegeversicherung der PKV (wenn weiterhin Beihilfe besteht)..
Ah okay ich verstehe (glaube ich), somit sind die Beiträge zur KV und PV in den "anderen" Gleitzonenrechnern (wie zB dieser hier: http://www.krankenkassen-direkt.de/kassen/beitraege/gleitzonenrechner/index.pl?cb=7681912861) nicht von meinem Gehalt abzuziehen (also theoretisch schon, aber die zahlt meiner Mutter weiterhin wie gewohnt an die PKV).
Es werden vom Arbeitgeber nur die Rentenversicherungsbeiträge nach der Gleitzone abgezogen. (Nur fürs Verständnis, es handelt sich lediglich um ca. 9€ aber die Arbeitslosenversicherung doch auch noch, oder?)
Und wieder einmal vielen vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir enorm weitergeholfen. Ich hoffe Sie sind in diesem Forum noch aktiv wenn es um den Versicherungswechsel zwischen Bachelor und Master geht (ca. in einem Jahr) ;)
Kurzum lässt sich sagen: Von meinem Bruttogehalt gehen Beiträge an die Rentenversicherung (und Arbeitslosenversicherung?) ab. KV und PV 'interessieren nicht' weil diese wie bisher über die normalen Beitragszahlungen an die PKV gedeckt sind. Solange die PKV und die Beihilfe ihr 'okay' geben (also unter 20 Wochenstunden und unter Wahrung einer etwaigen Verdienstgrenze seitens der Beihilfe) kann ich den Midijob annehmen (solange ich unter 25 und somit beihilfeberechtigt bin) und es ändert sich nichts an den monatlichen Beitragszahlungen an die PKV, habe ich das so richtig verstanden?