Krankenkasse bei Minijob?
Hallo,
ich bin Hauptberuflich angestellt und bei der AOK gesetzlich Krankenversichert. Nun habe ich einen 2. 450€ minijob aber auf der gehaltsabrechnung steht bei der Krankenkasse Knappschaft (Minijobs). Warum? Ich bin doch schon bei der AOK?
4 Antworten
Hallo,
....." Nun habe ich einen 2. 450€ minijob ....."
ist ok so, der 1. Minijob bleibt bis auf die Rentenversicherung beitragsfrei.
Du hast aber einen zweiten Minijob, dieser ist dann versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Die Abgaben eines Minijobs, evtl. deine zu RV und die des Arbeitgebers werden über die Knappschaft abgeführt. Deine AOK-Mitgliedschaft ist davon nicht berührt und mit einem Minijob wird niemals eine Krankenversicherung generiert.
Das ist also alles korrekt.
So ist das nun mal bei einem Minijob
Du hast einen Minijob über 2.450,ßß € im Monat ?
ist das normal?