Krankenkasse bei Minijob?

4 Antworten

Hallo,

....." Nun habe ich einen 2. 450€ minijob ....."

ist ok so, der 1. Minijob bleibt bis auf die Rentenversicherung beitragsfrei.

Du hast aber einen zweiten Minijob, dieser ist dann versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Die Abgaben eines Minijobs, evtl. deine zu RV und die des Arbeitgebers werden über die Knappschaft abgeführt. Deine AOK-Mitgliedschaft ist davon nicht berührt und mit einem Minijob wird niemals eine Krankenversicherung generiert.

Das ist also alles korrekt.

So ist das nun mal bei einem Minijob


Du hast einen Minijob über 2.450,ßß € im Monat ?