Rückwirkend zum 01.10.2016 als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Daraufhin möchte mein erster Arbeitgeber jetzt alle AN-Anteile von mir. Was tun?
Hallo, ich wurde rückwirkend zum 01.10.2016 von meiner Krankenkasse als sozialversicherungspflichtig eingestuft weil ich mein Studentenstatus verloren habe.
Daraufhin möchte mein erster Arbeitgeber jetzt alle AN-Anteile von mir zurück. Ich habe im SGB IV §28g gelesen, dass dies nur für die letzten 3 Abrechnungsmonate rechtens ist. Mein Arbeitgeber meint aber nun, dass er keine Schuld bei sich sieht weil ich eine Studienbescheinigung abgegeben hatte (habe meinen Studentenstatus bei der Krankenkasse zum 1.10. verloren - was erst nachträglich herauskam).
Ich bin aber der Meinung, dass es nicht mein Verschulden ist und der Arbeitgeber sich um die Einstufung bzw. Prüfung am Ende des Jahres 2016 hätte kümmern müssen.
Wer hat nun recht und muss ich alles zurück zahlen?
Über Hilfen jeglicher Art würde ich mich sehr freuen.
4 Antworten
Du legst Deinem Arbeitgeber eine Immatrikulationsbescheinigung und die Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Studenten Krankenvers. vorgelegt.
Welchen Grund sollte der haben irgendetwas zu prüfen, oder zu hinterfragen?
Du bist der einzige, der wusste, dass der Studentenstatus gefährdet war.
Du bist verantwortlich, dass Du den Studentenstatus verloren hast und Du musst die Beiträge zahlen, die Dir abgezogen worden wären, wenn Du gleich als nicht Student gemeldet worden wärst.
Du erwartest von einem Arbeitgeber etwas, was er nicht wissen muss, sondern wofür Du verantwortlich bist.
Ausserdem sind Masterstudien nicht generell vom Studentenstatus ausgeschlossen.
Du hast Dich als Werkstudent gemeldet, oder zumindest gesagt "ich studiere" und der hat das Programm "Student" abgearbeitet. Studienbescheinigung lag vor, KV-NAchweis vorhanden, also Haken hinter fertig.
Aber das was Dir passiert ist, ist wieder ein Argument für meine Ansicht, die Studentenwerke müssten zu dem Thema mehr herausgeben und Infos verteilen.
Was hat der Arbeitgeber mit dem Verlust Deines Studentenstatus zu tun? Darum hast Du Dich selbst zu kümmern. Solche Veränderungen fallen unter den Begriff "Bringschuld".
Hallo, ich denke, Du musst zahlen. Der Arbeitgeber hatte keinen Anlass, Deinen Status zu hinterfragen.
Da Du auch als Werkstudent Rentenversicherung zahlen musstest, geht es ja nur um Kranken-, Pflege- und AL-Versicherung. Dagegen kannst Du bei der Kasse die selbst gezahlten Beiträge als Student zurückholen.
Viel Glück
Barmer
Hallo,
bei den wenigen genannten Fakten heißt die Antwort:
vielleicht der AG, vielleicht der AN.
Ggf. chronologisch auflisten, wer wann welche Infos von wem erhalten hat (beginnend mit dem Beginn der Beschäftigung).
Gruß
RHW
Danke erst einmal Ihre Antwort.
Auf der Immatrikulationsbescheinigung steht Masterstudium und ich habe keine studentische Krankenversicherung sondern bin/war gesetzlich selbst versichert.
Hätte der Arbeitgeber mich nicht gleich sozialversichern müssen, weil ich durch ein Zweitstudium keinen Studentenstatus bei der Kasse habe?