Rückwirkend zum 01.10.2016 als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Daraufhin möchte mein erster Arbeitgeber jetzt alle AN-Anteile von mir. Was tun?

4 Antworten

Du legst Deinem Arbeitgeber eine Immatrikulationsbescheinigung und die Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Studenten Krankenvers.  vorgelegt.

Welchen Grund sollte der haben irgendetwas zu prüfen, oder zu hinterfragen?

Du bist der einzige, der wusste, dass der Studentenstatus gefährdet war.

Du bist verantwortlich, dass Du den Studentenstatus verloren hast und Du musst die Beiträge zahlen, die Dir abgezogen worden wären, wenn Du gleich als nicht Student gemeldet worden wärst.


anneg83 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 08:51

Danke erst einmal Ihre Antwort.

Auf der Immatrikulationsbescheinigung steht Masterstudium und ich habe keine studentische Krankenversicherung sondern bin/war gesetzlich selbst versichert.

Hätte der Arbeitgeber mich nicht gleich sozialversichern müssen, weil ich durch ein Zweitstudium keinen Studentenstatus bei der Kasse habe?

wfwbinder  20.06.2017, 12:51
@anneg83

Du erwartest von einem Arbeitgeber etwas, was er nicht wissen muss, sondern wofür Du verantwortlich bist.

Ausserdem sind Masterstudien nicht generell vom Studentenstatus ausgeschlossen. 

Du hast Dich als Werkstudent gemeldet, oder zumindest gesagt "ich studiere" und der hat das Programm "Student" abgearbeitet. Studienbescheinigung lag vor, KV-NAchweis vorhanden, also Haken hinter fertig.

Aber das was Dir passiert ist, ist wieder ein Argument für meine Ansicht, die Studentenwerke müssten zu dem Thema mehr herausgeben und Infos verteilen.

Was hat der Arbeitgeber mit dem Verlust Deines Studentenstatus zu tun? Darum hast Du Dich selbst zu kümmern. Solche Veränderungen fallen unter den Begriff "Bringschuld". 

Hallo, ich denke, Du musst zahlen. Der Arbeitgeber hatte keinen Anlass, Deinen Status zu hinterfragen.

Da Du auch als Werkstudent Rentenversicherung zahlen musstest, geht es ja nur um Kranken-, Pflege- und AL-Versicherung. Dagegen kannst Du bei der Kasse die selbst gezahlten Beiträge als Student zurückholen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

bei den wenigen genannten Fakten heißt die Antwort:

vielleicht der AG, vielleicht der AN.

Ggf. chronologisch auflisten, wer wann welche Infos von wem erhalten hat (beginnend mit dem Beginn der Beschäftigung).

Gruß

RHW