Nebeneinkünfte: Zinsen, Dividende und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien an die Krankenkasse melden?
Hallo meine Lieben,
Kurz und Knapp: Muss man, wenn man ganz normal gesetzlich Krankenversichert ist seine Nebeneinküfte wie Zinsen, Dividende und Gewinne aus der Veräußerung an die Krankenkasse melden?
Meines Wissens nach erst bei einer freiwilligen Versicherung. Ich bin mir aber nicht sicher.
Vielen Dank im voraus!
2 Antworten
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit 25% auf den Ertrag, also nur beim Verkauf, versteuert. Zusätzlich kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer oben drauf. Es handelt sich also um STEUER und nicht um Sozialversicherungsbeiträge !!! Diese werden bei Einkünften aus Kapitalvermögen nicht erhoben, dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage. Hier kommt bei der GKV das SGB V zur Anwendung und da steht dazu nichts drin.
Thesaurierende ETFs sind etwas kompliziert, da haben sich die Besteuerungsrichtlinien etwas verändert. Abgerechnet wird beim Verkauf.
Nur das Finanzamt erfährt beim Verkauf von Wertpapieren davon, weil die Depotbank melden muss. Im EkSt Verfahren für dieses Jahr des Verkaufs kommt noch ein Freibetrag zur Anwendung, solltest du keinen Freistellungsauftrag erteilt haben.
Solange deine Wertpapiere im Depot liegen passiert( bis auf den th. ETF) nichts.
Ich wüsste nicht, dass die Depotbank Wertpapierverkäufe dem Finanzamt melden muss. Die KeSt, SolZ und ggf. Kst werden zentral abgeführt und das ist es.
Das eigene Finanzamt erfährt keine Details, soweit nicht zu viele Freibeträge eingerichtet wurden. Auch diese werden aber zunächst nur zentral erfasst und überwacht.
Nein, nicht, wenn es Deutsche Konten sind und wir hier von Aktien und co reden. In den 25% die die Bank automatisch abzieht ist alles mit drin.
Wenn du die Beträge beim Finanzamt angibst, weil dir die 25% zu hoch erscheinen, dann wird das da mit eingerechnet.
Sorry, aber die 25% haben absolut nichts mit der Krankenversicherung zu tun. Das ist KeSt und da ist weder "alles mit drin", noch wird da etwas "mit eingerechnet".
Hay Zapp, wie genau funktioniert das bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung? Nehmen wir mal an ich arbeite nicht und lebe von Kapitalerträgen wie Dividenden, Zinsen und Gewinnen. Wie geht man da am besten vor?
Viele Grüße
Hallo Berlina, vielen Dank!
Es sind Deutsche Bankkonten. Ich bespare einen thesaurierenden ETF und besitze noch nebenbei 4 Einzelaktien wie auch 2 Kryptowährungen. Soweit ich weiß muss man auf Privateinkünfte wie Kapitalerträge keinen Krankenkassenbeitrag zahlen. Heißt: Bei einer normalen (gesetzlichen) Versicherung besteht keine Meldepflicht. Bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung muss man allerdings den Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 14,9 Prozent bzw. mit Krankentagegeldabsicherung 15,5 Prozent + 25% zahlen. Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege.
LG